Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 191

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Ausschlaggebend dafür war nicht nur der Umstand, dass auch andere Staaten dieses Rechtsinstitut zwischen Erwachsenen nicht oder nicht mehr kennen – das heißt, inzwi­schen abgeschafft haben –, sondern dass auch für Österreich kein echter Bedarf mehr gesehen werden kann, da in aller Regel – und das ist jetzt der wichtigste Punkt, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen – die mit der Adoption angestrebten Zwecke auch durch andere Rechtsinstitute erreicht werden können.

Das ist für mich der Punkt! Es gibt so etwas wie einen Bedarf nach Adoption bis hin dazu, dass man die Erbschaftsteuer sozusagen anders gestalten kann, wenn man plötzlich einen Erwachsenen zu seinem Kind macht. Ohne dass ich das jetzt als Miss­brauch bezeichnen möchte, ist es nun einmal eine Tatsache, dass es so ist. Es gibt natürlich auch die Motivation – und das kommt sehr oft aus dem bäuerlichen Stand –, dass es um die Höfe geht und um ähnliche Fragen. Aber selbst das, Herr Bundesmi­nister, geschätzte Damen und Herren, könnte durch andere Rechtsinstitute zur Zufrie­denheit der Rechtskonsumenten, wenn Sie so wollen, geregelt werden. – Das drückt die Richtervereinigung in ihrer Stellungnahme aus, und das ist auch unsere Meinung.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, den wir heute schon im Rahmen der Fragestunde erörtert haben, Herr Minister: Wie schaut es aus mit der Arbeit, die dadurch auf die Gerichte, auf die Richterinnen und Richter, neu zukommt? Die RichterInnen haben punktgenau erkannt, dass diese Novelle, wie sie jetzt wahrscheinlich beschlossen wird – und zwar in der Form, dass Dauer und Intensität des Zusammenlebens der Ver­tragsparteien zu überprüfen sein werden und all die Differenzierungen, die es da gibt –, eine Mehrbelastung für die Richterinnen und Richter zur Folge haben wird!

Wie wir seit heute in der Früh wissen, ist es eine Tatsache, dass jetzt schon jedenfalls mehr als 70 Richterposten fehlen – die Frage war, ob es 87 Posten oder doch 76 sind und wie sich das auswirken wird. Deshalb, Herr Minister, ist auch das ein wichtiger Gesichtspunkt, der ZuwanderInnen diskriminiert. In meinen Augen ist diese Art von Missstandsbekämpfung schlicht und einfach nicht kreativ; es ist einfach eine Holz­hammermethode, die jetzt hier angewandt wird. Deshalb lehnen wir das ab! (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt noch zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 – Kollegin Lunacek wird ja im Zu­sammenhang mit dem Erbrecht noch einmal auf die Diskriminierung von Lebensge­meinschaften eingehen –: Wir lehnen die Organisation des Bezirksgerichtes Graz ab, weil wir konsequent sind, Herr Bundesminister.

Sie haben durch die Zerschlagung und Auflösung des Jugendgerichtshofes Wien quasi den Boden dafür aufbereitet, dass wir jetzt immer wieder Organisationsänderungen haben. Die Krise im Grauen Haus, die Überbelegung und diese ganze Situation spre­chen für sich und zeigen, wie falsch diese Entscheidung war.

Jetzt planen Sie, ein Gericht zu bauen – aber nicht für Jugendliche, sondern insgesamt gehen Sie sozusagen nach der Devise vor: Häfen baut man, um sie zu füllen, statt die Kriminalität zu bekämpfen, damit wir keine Häfen brauchen! (Abg. Neudeck: Die Häfen sind voll, deshalb brauchen wir zusätzliche!)

Deshalb sind wir konsequent und lehnen auch diesen Tagesordnungspunkt ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.

Die restlichen Punkte werden noch von meinen KollegInnen angesprochen werden. (Beifall bei den Grünen.)

18.50

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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