Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 192

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18.50

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Schein­adoption beziehungsweise Erwachsenenadoption, das heute ansteht, wurde von Frau Kollegin Stoisits doch etwas anders dargestellt, als es tatsächlich ist.

Es ist eine Reform notwendig, das ist unstrittig, insbesondere auch wegen der explo­dierenden Zahl der Anträge auf Adoptionen. Was die Zahlen angeht, so waren es im Jahr 2000 1 146 Anträge, im Jahr 2001 2 086 Anträge, im Jahr 2002 schließlich schon 3 538 Anträge und jetzt, im ersten Quartal 2004, sind es bereits 1 866 Anträge. Der überwiegende Teil davon, meine Damen und Herren, mehr als Hälfte dieser Anträge sind Anträge auf Erwachsenenadoption!

Wir Freiheitlichen waren ursprünglich der Ansicht, dass es da zu einer gänzlichen Ab­schaffung kommen sollte. Das entspricht auch europäischem Rechtsstandard. Die Be­denken unseres Koalitionspartners sind aber nachvollziehbar und auch verständlich, dass es nämlich insbesondere im bäuerlichen Bereich, vor allem wegen der Fälle von Erbhofübergabe, aber auch der Übergabe von Betrieben in der weiteren Verwandt­schaft, doch noch notwendig ist, eine differenzierte Regelung zu treffen.

Diese differenzierte Regelung sieht nunmehr so aus, dass zum Beispiel eine vorherge­hende 5-jährige Gemeinschaft im selben Haushalt eine derartige Adoption begründen kann – also das geschieht durchaus sinnvoll differenzierend und sicherlich nicht mit dem Holzhammer.

Eine weitere wichtige Änderung im Erbrecht ist im Zusammenhang mit dem Eherecht notwendig geworden. Die Ehefrau soll in bestimmten Fällen in Zukunft begünstigt wer­den. Kollegin Fekter ist bereits in einem Beispiel darauf eingegangen, und zwar: Der Ehemann stirbt, es gibt keine Kinder, sehr wohl aber Kinder von den Geschwistern des Ehemannes, somit Nichten und Neffen, Letztere sind bisher neben der Ehefrau haupt­sächlich begünstigt worden, nunmehr geht vernünftigerweise, logischerweise die Ehe­frau vor.

Eine dritte Neuerung, auf die ich noch eingehen möchte, ist die betreffend das mündli­che Testament. Auch das ist ein Angleichen an den europäischen Standard, es gibt nur mehr in Ungarn ein derartiges mündliches Testament. Richter und Notare haben sich in der Begutachtung vor allem wegen der schlechten Erfahrungen durch häufigen Missbrauch dagegen ausgesprochen.

In Zukunft wird es in Österreich dieses mündliche Testament nur mehr im Notfall, das heißt bis maximal drei Monate nach Wegfall eines Anlassfalles, geben. Das heißt, das klassische Beispiel des in der Bergwand oder im Rettungsboot ausgesprochenen mündlichen Testaments gilt dann tatsächlich nur mehr drei Monate nach dem Anlass­fall. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Frau Kollegin, ich erteile Ihnen das Wort.

 


18.54

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung des Abstammungsrechtes ist eine schon längst fällige Reform, eine Anpassung an geänderte Verhältnisse. Der Übergang vom streitigen zum außerstreitigen Verfahren ist von uns von der SPÖ ge­wünscht und als positiv anzusehen.

Den Parteien werden im Außerstreitverfahren Kosten und Mühen erspart. Das Verfah­ren wird beschleunigt, und Rechtssicherheit kann schneller hergestellt werden. Auch


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