18.50
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Scheinadoption
beziehungsweise Erwachsenenadoption, das heute ansteht, wurde von Frau Kollegin
Stoisits doch etwas anders dargestellt, als es tatsächlich ist.
Es ist eine
Reform notwendig, das ist unstrittig, insbesondere auch wegen der explodierenden
Zahl der Anträge auf Adoptionen. Was die Zahlen angeht, so waren es im
Jahr 2000 1 146 Anträge, im Jahr 2001 2 086 Anträge,
im Jahr 2002 schließlich schon 3 538 Anträge und jetzt, im
ersten Quartal 2004, sind es bereits 1 866 Anträge. Der überwiegende
Teil davon, meine Damen und Herren, mehr als Hälfte dieser Anträge sind Anträge
auf Erwachsenenadoption!
Wir
Freiheitlichen waren ursprünglich der Ansicht, dass es da zu einer gänzlichen Abschaffung
kommen sollte. Das entspricht auch europäischem Rechtsstandard. Die Bedenken
unseres Koalitionspartners sind aber nachvollziehbar und auch verständlich,
dass es nämlich insbesondere im bäuerlichen Bereich, vor allem wegen der Fälle
von Erbhofübergabe, aber auch der Übergabe von Betrieben in der weiteren
Verwandtschaft, doch noch notwendig ist, eine differenzierte Regelung zu
treffen.
Diese
differenzierte Regelung sieht nunmehr so aus, dass zum Beispiel eine vorhergehende
5-jährige Gemeinschaft im selben Haushalt eine derartige Adoption begründen
kann – also das geschieht durchaus sinnvoll differenzierend und sicherlich
nicht mit dem Holzhammer.
Eine weitere wichtige
Änderung im Erbrecht ist im Zusammenhang mit dem Eherecht notwendig geworden.
Die Ehefrau soll in bestimmten Fällen in Zukunft begünstigt werden. Kollegin
Fekter ist bereits in einem Beispiel darauf eingegangen, und zwar: Der Ehemann
stirbt, es gibt keine Kinder, sehr wohl aber Kinder von den Geschwistern des
Ehemannes, somit Nichten und Neffen, Letztere sind bisher neben der Ehefrau
hauptsächlich begünstigt worden, nunmehr geht vernünftigerweise,
logischerweise die Ehefrau vor.
Eine dritte Neuerung,
auf die ich noch eingehen möchte, ist die betreffend das mündliche Testament.
Auch das ist ein Angleichen an den europäischen Standard, es gibt nur mehr in
Ungarn ein derartiges mündliches Testament. Richter und Notare haben sich in
der Begutachtung vor allem wegen der schlechten Erfahrungen durch häufigen
Missbrauch dagegen ausgesprochen.
In Zukunft wird
es in Österreich dieses mündliche Testament nur mehr im Notfall, das heißt bis
maximal drei Monate nach Wegfall eines Anlassfalles, geben. Das heißt, das
klassische Beispiel des in der Bergwand oder im Rettungsboot ausgesprochenen
mündlichen Testaments gilt dann tatsächlich nur mehr drei Monate nach dem Anlassfall. –
Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
18.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Wunschredezeit:
3 Minuten. – Frau Kollegin, ich erteile Ihnen das Wort.
18.54
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Die Novellierung des Abstammungsrechtes ist eine schon längst
fällige Reform, eine Anpassung an geänderte Verhältnisse. Der Übergang vom
streitigen zum außerstreitigen Verfahren ist von uns von der SPÖ gewünscht und
als positiv anzusehen.
Den Parteien werden im Außerstreitverfahren Kosten und Mühen erspart. Das Verfahren wird beschleunigt, und Rechtssicherheit kann schneller hergestellt werden. Auch