wird damit dem
bereits am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsänderungsgesetz
entsprochen und die bisher so beschwerliche Ehelichkeitsbestreitungsklage
obsolet. Es ist also höchste Zeit, im Abstammungsrecht neue Wege zu
beschreiten.
Was mich aber
kränkt in diesem Zusammenhang, das ist das, was Sie aus einer solchen Chance
machen, nämlich: Frauen, die Kindesmütter sind, wird ein eigenständiges
Antragsrecht auf Vaterschaftsfeststellung verweigert! Das ist
eine Schande, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Damit wird eine
ganze Bevölkerungsgruppe von einem Rechtsverfahren ausgeschlossen, und das ist
nicht nur eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, sondern auch eine
Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör, und das ist nicht
tolerierbar! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Ich frage Sie,
Herr Bundesminister: Hat eine Frau und Mutter etwa kein Rechtsinteresse an der
Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes? Das können Sie doch nicht ernst
meinen! Da geht es doch neben einem abgeleiteten Recht auch um ein Frauenrecht,
und selbstverständlich muss das ein rechtliches Interesse sein. (Beifall bei
der SPÖ. – Abg. Neudeck: Na
ja!)
Die Mutter, Herr
Neudeck, hat im vorliegenden Gesetzentwurf weder das Antragsrecht auf Vaterschaftsfeststellung
noch das Antragsrecht auf Feststellung der Nicht-Abstammung vom Ehemann. In
beiden Fällen kann laut § 156 und § 163 ABGB ein Antrag auf
Feststellung lediglich vom Kind gegen den Mann und vom Mann gegen das Kind gestellt
werden.
Das hat mit der
jetzigen Gesellschaft, dass die Frauen gleiche Rechte haben sollen, nichts mehr
zu tun! Das ist ein Rückschritt! Das ist der Rückfall ins 19. Jahrhundert,
das ist der Rückfall ins Patriarchat! Das ist frauenpolitische Steinzeit, sehr
geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Das ist ja Unsinn! – Abg. Neudeck: Solange es minderjährig ist,
geht es, Frau Kollegin!)
Es ist durch
dieses Gesetz jetzt Faktum, dass nahezu die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die
Frauen, denn die können Kinder bekommen, aus einem Rechtsverfahren von einem
selbständigen Antrag ausgeschlossen werden kann. Ich finde es tragisch, dass
man bei der Novellierung des Abstammungsgesetzes nicht auch den letzten Schritt
gemacht hat. Das ist eine traurige Geschichte, das sei noch einmal gesagt.
Dass dem
Initiativantrag Jarolim, Maier Rechnung in Bezug auf das Erbrecht getragen
wurde, ist löblich, dafür sei Ihnen, Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen
und Herren von der Beamtenschaft, Dank ausgesprochen! Andererseits ist es aber
traurig, dass der Forderung, auch andere Lebensformen als die Ehe, nämlich
Lebensgemeinschaften – seien sie gleichgeschlechtlich oder
heterosexuell –, in die Änderungen im Erbrecht miteinzubeziehen, nicht
entsprochen wurde!
Auch da:
reaktionäre, erzkonservative Politik! (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Rädler:
Gott sei Dank!)
18.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer 3 Minuten zu
uns. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
18.58
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor allem auf
zwei Irrtümer, würde ich sagen, der sozialdemokratischen Fraktion näher
eingehen.
Der eine Punkt betrifft das, was Frau Abgeordnete Wurm soeben wieder sehr heftig und in großer Empörung, so wie auch schon im Justizausschuss, verlangt hat, nämlich