Beim dritten Punkt geht es um die Novellierung des mündlichen Testaments. Wir machen dies zu einem echten Nottestament für Notfälle, wenn man nicht in der Lage ist, schriftlich zu testieren. Es ist aber dann befristet und verliert seine Gültigkeit. Man muss also, wenn die akute Gefahr oder das Hindernis, auf Grund dessen man nicht schriftlich testieren kann, vorbei ist, dann binnen drei Monaten schriftlich das Testament nachholen. Auch damit wollen wir Missbrauch hintanhalten, der immer wieder vorgekommen ist.
Der vierte Punkt: In Erfüllung der Regierungsvorlage soll das Erbrecht von Neffen und Nichten zugunsten des überlebenden Ehegatten beschränkt werden. Das heißt: Bei einem kinderlosen Ehepaar gibt es bereits gesellschaftlich einen großen Konsens, dass im Erbfall die Position des überlebenden Partners gegenüber der Großfamilie gestärkt werden soll, und dem tragen wir Rechnung.
In der Praxis bedeutet dies Folgendes: Überlebt beispielsweise die Ehegattin ihren Mann, bekommt sie neben den Kindern ein Drittel. Wenn der Mann keine Kinder hat, aber Geschwister und Eltern – vielleicht sind auch noch Großeltern vorhanden –, bekommt die Gattin zwei Drittel. Wenn aber auch die Geschwister und die Eltern des Erblassers nicht mehr leben, dann sollen nun nicht mehr auch die Nichten und Neffen etwas bekommen, sondern alles die Ehegattin, sprich der Ehepartner. Ich glaube, das ist in der heutigen Zeit gerechtfertigt.
Diese Novellierungswünsche standen zum
Teil schon im Regierungsübereinkommen. Das Ressort hat sie hervorragend
vorbereitet. Ich bedanke mich dafür! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim – in Richtung ÖVP und
Freiheitliche –: Was haben Sie gegen Nichten und Neffen, Kollegen?)
18.41
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.
Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.41
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln jetzt kumuliert einige Tagesordnungspunkte, die aber – und es ist ein bisschen ärgerlich, dass man in der Präsidiale zu solchen Lösungen kommt – überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Was der Strafvollzug mit dem Erbrecht zu tun hat und warum wir das alles gemeinsam diskutieren, ist mir nicht ganz erklärlich. (Abg. Neudeck: Wir sind aber flexibel, Frau Kollegin!) Dann auch noch nur Zwei- oder Drei-Minuten-Statements darüber halten zu sollen, entspricht nicht der Art und Weise, wie sich der Justizausschuss im Detail mit diesen Dingen auseinander setzt.
Die Sitzung des Justizausschusses, Herr Präsident, die sich mit diesen Punkten beschäftigt hat, hat um 14 Uhr begonnen und ist um 18.30 Uhr beendet worden – nur damit Sie sehen, dass das durchaus ein schwergewichtiges Programm war und es da um schwergewichtige Punkte geht. Der Herr Bundesminister rechts von mir nickt! (Abg. Neudeck: Wir sind ja keine Wiederkäuer!)
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Neudeck, Sie wissen, dass es da nicht nur um die Information der Kolleginnen und Kollegen geht, sondern auch darum, dass man nachvollziehen können soll, wie Gesetze entstehen, warum sie welche Mehrheiten finden. (Abg. Mag. Mainoni: Protokoll!) – Ausschussberichte bringen das wirklich nicht zum Ausdruck, weil sie keine Wortprotokolle sind oder auch nur annähernd eine Zusammenfassung der verschiedenen Positionen enthalten. (Abg. Neudeck: Aber wir sind ja flexibel!) Genau das allerdings garantiert das Stenographische Protokoll! Insofern sind parlamentarische Debatten über Gesetze sehr wesentlich, damit die Wis-