Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 188

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Insofern, als mit der jetzigen Änderung einem Antrag von uns und letztlich eigentlich auch den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen wird, freuen wir uns und gratulieren. Wir glauben eben nur, dass diese falsch verstandene Religiosität niemandem im Land geholfen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ansonsten wird zum Abstammungsrecht Kollege Puswald noch einige Ausführungen machen.

Ich glaube insgesamt, dass wir auch Themen wie zum Beispiel „Lebensgemeinschaf­ten“ offensiver angehen sollten, und wir haben auch hier gesagt, dass im Erbrecht die Gleichbehandlung von Lebensgemeinschaften – und damit meine ich natürlich sowohl die hetero- als auch die gleichgeschlechtliche – endlich weiterentwickelt werden sollte. Es ist auch das, soweit ich gesehen habe, vor allem an der ÖVP gescheitert. Wir be­finden uns eigentlich mit unserer Position in Europa ziemlich am Ende der Werteskala (Abg. Mag. Donnerbauer: Am oberen Ende der Werteskala!), und ich habe eigentlich noch nie jemanden gehört, der wirklich sachlich argumentieren konnte, warum all diese Unterschiede gerechtfertigt sein sollen.

Vielleicht gelingt es uns, dass wir uns in einem intellektuellen Wettstreit oder wie auch immer doch einmal mit dieser Thematik auseinander setzen und diese diskriminieren­den Aspekte abschaffen und dann das Gesetz so weiterentwickeln, wie wir glauben, dass es dann wirklich zukunftssicher wäre. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fek­ter. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 


18.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Angesichts des bevorstehenden Pfingstwochenendes versuche ich, mich in meinen Ausführungen zu dieser Novelle kurz zu fassen. (Bravorufe bei der ÖVP.)

Durch die vorliegende Regierungsvorlage wird das Klagerecht des Kindes beim Ab­stammungsrecht geschaffen, es klagt nicht mehr der Staatsanwalt, sondern das Kind auf Feststellung der Abstammung. Neben dem Kind hat aber auch der als Vater gel­tende Ehemann das Recht, die Vaterschaft zu bestreiten.

Abgesehen davon, dass die Mutter als Vertreterin ihres minderjährigen Kindes auftritt, hat sie kein eigenständiges Bestreitungs- und Klagerecht. Das hat Kollege Jarolim soeben bedauert. Auch die Grünen wollen der Mutter ein selbständiges Klagerecht geben. – Wir sehen das nicht als gerechtfertigt an, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist einerseits nicht notwendig, weil die Mutter das minderjährige Kind vertreten kann. Beim erwachsenen Kind soll die Mutter nicht plötzlich gegen den Willen des Kin­des und des Vaters eine Vaterschaftsklage beginnen können, etwa im Rahmen eines Rosenkrieges.

Der Mutter zuerst aber – weil diese Idee auch aufgetaucht ist – ein eigenständiges Klagerecht nur bis zur Großjährigkeit zu geben, dann aber der Mutter dieses Klage­recht wieder wegzunehmen, ist juristisch sachlich unkorrekt, und daher ist der sachlich korrekte juristische Weg, der Mutter als Vertreterin des Kindes bis zur Großjährigkeit eben die Klagslegitimation zu geben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Zweitens haben wir die Erwachsenenadoption erschwert. Da wollen wir Missbrauch bekämpfen. Wir stellen auf das Recht des Heimatlandes dessen ab, der adoptiert wer­den soll. Wenn dort eine Erwachsenenadoption bekannt und erlaubt ist, dann ist es auch bei uns möglich. Wenn das im Heimatland dessen, der adoptiert werden soll, nicht erlaubt ist, dann kann er auch nicht zu uns kommen und sich hier adoptieren las­sen.

 


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