betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im
Strafvollzug getroffen werden (493 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung über diese Vorlagen wurde verzichtet.
Wir gehen daher sofort in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Seine Redezeit beträgt wunschgemäß 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.
18.32
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, es ist in der Tat ein begrüßenswerter Zustand, dass jetzt vermehrt Wirtschaftsgesetze im Justizministerium abgehandelt werden. Ich glaube, wir können alle sagen, dass wir, seitdem das der Fall ist, sehen, dass da doch ein weit besserer qualitativer Fortschritt zu erzielen ist als sonst. (Abg. Dr. Fekter: Er ist ein guter Justizminister!) Insofern darf ich den Damen und Herren des Justizministeriums, aber auch dem Herrn Minister herzlich gratulieren und den Damen und Herren des Ministeriums für diese doch sehr gute Arbeit danken. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ, bei den Freiheitlichen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Stoisits. – Abg. Dr. Fekter: Da müssen Sie vorsichtig sein, Herr Minister, wenn er so anfängt! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Danke, für das Glockenzeichen, Herr Präsident.
Präsident Dr. Andreas Khol: Das gilt nicht Ihnen, sondern der Abgeordneten Fekter, die zu Wort gemeldet ist und dann zwischenrufen kann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Deshalb habe ich mich auch bedankt dafür.
Die Familien- und Erbrechtsreform, die heute hier zur Diskussion steht, wird zu einem Großteil von uns mitgetragen. Es gibt allerdings einige Punkte, wo wir meinen, dass es eigentlich hätte klappen müssen, dass wir dort eine Verbesserung herbeiführen, allerdings hat es nicht geklappt, und daher werden wir dort jeweils punktuell nicht zustimmen und in der dritten Lesung dann konsequenterweise auch nicht mitgehen.
Ich fasse im Folgenden kurz die Themen zusammen, wo wir der Meinung sind, dass wir doch weitere Fortschritte hätten erzielen können.
Das eine ist das Abstammungsrecht. Da ist aus unserer Sicht nicht wirklich verständlich, dass bei einem Streit um eine Abstammung zwar das Kind und der Vater eine sehr starke Stellung haben sollen, aber nicht die Kindesmutter, die ja letztlich eine der zentral Betroffenen ist. Wir hatten uns eigentlich vorgestellt, dass da eine gewisse Einsicht besteht und eine Gleichberechtigung in der Behandlung umgesetzt werden kann. Das hat leider Gottes nicht geklappt; vielleicht geht es ein andermal. Wir können dem aus diesen Gründen daher jedenfalls nicht zustimmen.
Was das Erbrecht betrifft, muss ich sagen, danke ich dafür, dass nun eine seit langem eigentlich untragbare Regelung abgeschafft worden ist. Ich muss im Nachhinein noch eine gewisse Kritik anhängen, weil die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP doch sehr lange aus mir unerklärlichen Gründen – so mehr oder weniger nach dem Motto: Erbsünde muss Erbsünde bleiben – tatsächlich die Meinung aufrechterhielten, dass uneheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern im Erbrecht benachteiligt sein sollen. Ich glaube – (in Richtung der Abg. Mag. Wurm) Gisela, wir haben über das lange gesprochen –, dass das ein völlig unakzeptabler Zustand ist.