Ehe hat nicht nur Rechte, sondern sie hat Rechte und Pflichten, und für diese Rechte und Pflichten entscheiden sich die Partner – oder sie entscheiden sich nicht.
Diese Entscheidung sollen wir den
Betreffenden überlassen und nicht immer so tun, als würden andere diskriminiert
werden. Das ist einfach nicht der Fall! Ein Institut ist aus guten Gründen und
aus historischen Gründen privilegiert. Dieses Institut wollen wir auch
erhalten, und diesbezüglich befinden wir uns unserer Ansicht nach am oberen
Ende dieser Werteskala und nicht irgendwo anders. – Danke sehr. (Beifall
bei der ÖVP.)
19.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ein Aspekt ist in der Diskussion über diese teilweise sehr wichtigen Justizpunkte noch zu kurz geraten. Wir müssen aus prinzipiellen Gründen den Tagesordnungspunkt 8 negativ behandeln, das heißt, ablehnen. Es geht dabei um das sozusagen befristete Gesetz, dass Untersuchungshäftlinge vorübergehend in Strafvollzugsanstalten einquartiert werden können.
Wir sehen diese Übergangslösung, die Sie jetzt wieder befristet in Kraft setzen wollen, vom Praktischen her durchaus als Notnagel an, aber dieser Notnagel verhindert – und das wäre unser eigentliches Anliegen –, dass wir generell Reformen betreffend die Untersuchungshaft vornehmen, und verhindert auch, dass wir bedingte Entlassungen vorantreiben.
Deshalb unser prinzipieller Standpunkt, unsere Ablehnung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Alles andere hat bereits meine Kollegin
ausführlich begründet. Unser Abstimmungsverhalten ist klar. – Ich schenke
Ihnen meine restliche Redezeit für die Heimfahrt. (Beifall bei den Grünen,
der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.
19.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine der jetzt in Verhandlung stehenden Vorlagen regelt die Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten dahin gehend, dass jetzt nicht nur dem Mann, sondern auch dem Kind das Recht zusteht, die Feststellung zu beantragen, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt.
Das österreichische System des Abstammungsrechtes geht ja vom Prinzip der sozialen Abstammung aus. Anerkennt ein Mann seine Vaterschaft zu einem unehelichen Kind, so wird er dadurch zum Vater. Es gibt keine Kontrolle der Richtigkeit von Amts wegen. Dem Schutz der sozialen Familien kommt dadurch größeres Gewicht zu als dem Interesse an der Feststellung der biologischen Abstammung. Dennoch dient diese neue Vorlage vor allem den Interessen des Kindes, dass tatsächlich der genetische Vater festgestellt wird.
Durch diese Vorlage wird nun auch anerkennungswilligen unehelichen Vätern ein Gerichtsverfahren eröffnet, durch eine DNS-Genanalyse Sicherheit über ihre mögliche Vaterschaft zu erhalten. Die Praxis erwartet sich auf jeden Fall einen Anstieg von Ge-