Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 198

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Die Gründe also sind „historisch“, das sehen wir ein, „gut“ sind diese Gründe deswe­gen jedoch noch lange nicht. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Frau Kollegin Brinek, Sie haben weiters ausgeführt – schon etwas spezifischer –, „Le­bensgemeinschaften“, das sei irgendwie schwieriger zu erklären, diese ganzen neu-soziologischen Begriffe wie „eingetragene Partnerschaften“ und so weiter, und dann haben Sie noch dazu gemeint, das sei nur so eine Rosinentheorie. – Ich habe nicht gewusst: Meinen Sie das jetzt für die heterosexuellen oder die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften? Wie auch immer: Die gleichgeschlechtlichen gibt es ja laut Gesetz noch nicht einmal.

Sie, Kollegin Brinek, meinten, die wollen sich alle nur die Rosinen herauspicken. – Wo­her wissen Sie denn das? Wissen Sie nicht, dass auch die lesbischen und schwulen Paare nicht nur darauf aus sind, gewisse Rechte und Möglichkeiten zu haben, sondern sehr wohl bereit sind, auch Verantwortung füreinander zu übernehmen?! Gerade bei Ihnen, Frau Kollegin Brinek, hätte ich mir schon gedacht, dass Ihnen das bekannt und bewusst ist. – Jetzt hier zu sagen, die wollen sich nur die Rosinen herauspicken, sonst gar nichts, die wollen keine Verpflichtungen eingehen, das wundert mich bei Ihnen schon, denn Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht stimmt.

Um zu dem zu kommen, worum es mir eigentlich geht: Im Erbrecht sind weiterhin nur verheiratete Paare voneinander erbberechtigt. Jetzt ist es natürlich so, dass verschie­dene Menschen unterschiedliche Lebensentwürfe haben: Es gibt Frauen, die sich in Frauen verlieben, Männer, die sich in Männer verlieben. Das ist ja mittlerweile bekannt, auch wenn Sie von der ÖVP das nicht mögen: Es ist so – und das war immer schon so.

Wenn diese Paare nun über Jahre, ja über Jahrzehnte zusammenleben, dann kommt es eben vor, dass eine/einer der beiden stirbt. Natürlich können sie zu einem No­tar/einer Notarin gehen und sagen: Ich möchte, dass X oder Y von mir erbt! Jedoch kostet das a) um vieles mehr, als das bei verheirateten Ehepaaren der Fall ist. Das kostet erheblich mehr, und das ist unter Gleichbehandlung, unter Gleichberechtigung nicht zu verstehen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Man kann ja ein Testament machen!) Und b) ist es so, dass das für diese Paare, wenn sie ein Testament machen und das hineinschreiben, immer noch heißt, dass sie bei der Erbschaftssteuer in Klasse V ein­gestuft sind. Das ist nämlich die teuerste Klasse, die gilt für Fremde, für Leute, die nichts miteinander zu tun haben, während Eheleute eben in Steuerklasse I sind. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

Genauso ist es bei der Schenkungssteuer, die für Ehepaare sehr wenig ausmacht. – Das ist nicht Gleichbehandlung, sondern Diskriminierung im finanziellen Bereich! Das heißt, es kostet einfach um vieles mehr, auch wenn ich mit diesem Menschen um vieles länger zusammengelebt habe als ein Ehepaar, das vielleicht gerade erst ein Jahr lang miteinander verheiratet war. Nochmals: Das ist nicht Gleichbehandlung, sondern Diskriminierung, sehr geehrte Frau Kollegin Brinek, und das können Sie nicht mit Ihrer Rosinentheorie oder mit sonst irgendetwas abschwächen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Unser Antrag, der ja in einer anderen Form schon im Ausschuss war, wurde dort ver­tagt, und zwar mit einer etwas fadenscheinigen Begründung; da stand nämlich auch noch das Mietrecht drinnen, worüber übrigens inzwischen ein Gerichtsentscheid da ist. Der Punkt ist im heutigen Antrag nicht mehr drinnen. – Ihre Begründung im Ausschuss war jedenfalls schon etwas fadenscheinig, nämlich zu sagen, da müsse man zuerst die Friedenskronenzins-Regelung ändern, erst dann wird das weiter behandelt werden, und deswegen wird eben der ganze Antrag der Grünen vertagt. (Abg. Dr. Fekter: Das stimmt ja nicht!)

 


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