gens möchte ich Ihnen sagen, dass wir keine besondere Veranlassung sehen, eine erbrechtliche Begünstigung von Lebensgemeinschaften vorzusehen.
Der Begriff „Lebensgemeinschaft“ ist für uns ein nicht wirklich geklärter oder schwer klärbarer. Wo liegt etwa die Schnittstelle zur Freundschaft, zur eingetragenen Lebensgemeinschaft? Ist das so eine Art Ehe zweiter oder dritter Klasse? – Ich sehe dahinter eine gewisse Absicht, eine Rosinentheorie zu verfolgen: Das Gute hole ich mir rechtlich heraus, die weiteren Verpflichtungen, die noch mit Ehe und Eheschließung verbunden sind, gehen mich nichts an.
Ich denke, auch im Namen meiner Fraktion sagen zu können, dass die Institution der Ehe mit ihrer besonderen Berechtigung, aber auch mit ihrer besonderen Verpflichtung, die die Ehepartner eingehen, diese erbrechtliche Berücksichtigung rechtfertigt. Nicht gerechtfertigt wäre sie für Lebensgemeinschaften, Lebensabschnittspartnerschaften, Single-Life-Unterbrechungen oder wie immer diese neumodisch soziologischen Formen des Zusammenlebens heißen.
Die besondere Verantwortung, die besondere
Verpflichtung, die besondere Publizität der Institution der Ehe berechtigen zu
diesen erbrechtlichen Sonderstellungen. Alles andere kann testamentarisch
verfügt werden. Ich sehe keine besondere Veranlassung, weiter darüber
nachzudenken, zumal wir ja auch gestern durch das erweiterte Gleichbehandlungsgesetz
und Antidiskriminierungsmaßnahmen jede Form der Diskriminierung oder sonstige
Art der Schlechterstellung von anderen Formen als der Ehe beseitigt oder
verhindert oder ahndbar gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Brinek hat ja schon vorweggenommen, welche Haltung die ÖVP zu meinem Antrag, den ich jetzt einbringen werde, hat. Ich muss gestehen, ich habe ohnehin befürchtet, dass das wahrscheinlich nicht anders sein wird, habe mir aber dennoch gedacht, vielleicht könnten Sie sich zumindest auf das Wort „prüfen“ in diesem Antrag einlassen. Das heißt ja noch nicht, dass Sie dann ein Gesetz in diese Richtung beschließen müssen. Aber nicht einmal prüfen wollen Sie den Sachverhalt anscheinend!
Lassen Sie mich noch einmal klarstellen Worum geht es jetzt eigentlich? Herr Kollege Donnerbauer hat ja vorhin gemeint, dass es schon ganz gut und richtig ist, dass die Ehe privilegiert wird, und zwar aus „guten“ und „historischen Gründen“, wie er meinte. Kollege Donnerbauer hat leider nicht ausgeführt, was daran „gut“ und was „historisch“ ist. Und: Dass historisch gleich gut ist, wage ich wohl sehr zu bezweifeln! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Die historischen Gründe für die Ehe, Frau Kollegin Brinek, Frau Kollegin Fekter, Frau Kollegin Steibl, die Sie doch immer auch einen frauenpolitischen Aspekt hier hereinbringen (Abg. Steibl: Ja, so ist es!), die historischen Privilegien der Ehe waren für die Frauen nicht wirklich günstig; noch nie – und sind es auch heute noch nicht. (Abg. Steibl: Das verteidigen wir auch nicht!) – Dann sagen Sie das bitte Ihrem Kollegen Donnerbauer, der gemeint hat, dass die Ehe aus „guten“ und „historischen Gründen“ privilegiert ist! Klären Sie Ihre eigenen Kollegen auf, dann werden die das vielleicht in Zukunft nicht mehr sagen!