gem Kräuter darum
geht, wieder einmal in den Medien zu stehen, es ihm jedoch in Wirklichkeit
herzlich Wurscht ist, wo dieses Bezirksgericht steht, denn das hat weder mit
Dorfpolitik noch mit Stadtpolitik, noch mit Verkehrspolitik zu tun, sondern das
ist eine Justamentpolitik des Kollegen Kräuter und der SPÖ.
Meine Damen und Herren! Ich kenne mich aus, ich hoffe, Sie kennen sich auch aus. In diesem Sinne bleibt es so, wie es der Herr Minister meint. Das Bezirksgericht Graz soll bestehen bleiben. – Kollege Kräuter, Sie werden abblitzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.20
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
19.20
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Vorlage zum Abstammungsrecht ist auch deshalb entstanden, weil der VGH, also der Verfassungsgerichtshof, beanstandet hat, dass das Kind kein eigenes Bestreitungsrecht hat. Die rechtliche Situation war und ist so, dass der eheliche Vater zwar die Vaterschaft bestreiten und der natürliche Vater diese anerkennen konnte – es ist sozusagen eine Sache unter Männern –, das Kind und die Mutter aber ausgeschlossen waren.
Da das
Kind kein eigenes Bestreitungsrecht hatte, ist durch den VGH Reformbedarf mit
einer Frist bis 30. Juni dieses Jahres angemeldet worden. Die logische
Reaktion wäre gewesen, dass natürlich auch die Mutter ein eigenständiges
Antragsrecht bekommt. Das ist nicht geschehen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wieso?) – Ich werde es Ihnen erklären,
Kollege Donnerbauer. Sie hat bis jetzt weder ein Bestreitungsrecht noch ein
Antragsrecht. Das ist eine Angelegenheit zwischen Vater und Kind. Die Mutter
wird als unbeteiligte Dritte betrachtet – so sehen es ja auch Sie, wie wir
Ihrem Redebeitrag entnehmen konnten – ohne eigenes Recht. Es kann aber
eine Situation entstehen, wo das durchaus notwendig ist.
Ein
Beispiel: Ein Kind wird in bestehender Ehe geboren. Der Ehemann ist nicht der
Vater. Der natürliche Vater hat kein Interesse daran, die Vaterschaft zu
bestreiten, der eheliche Vater ist nicht bereit zu bestreiten. Das heißt, die
Mutter kann jetzt für ihr Kind als gesetzliche Vertreterin die Bestreitung der
Vaterschaft einbringen. Jetzt ist es aber so, sie muss zum Jugendamt gehen und
muss dort flehen, dass das für sie angenommen wird. Was das in einer
zerrütteten Beziehung bedeutet, in der der Ehemann, um der Mutter etwas zu
Fleiß zu machen, dagegen ist, dass diese Bestreitung vorgenommen wird, kann
sich jeder vorstellen. Möglicherweise muss sich die Frau dann noch gefallen
lassen, dass gesagt wird, der Ehemann hat ohnehin mehr Geld, der ist reicher
und sie soll froh sein über diese Situation, weil ihr Kind ja besser versorgt
ist. Das ist Realität, das ist so, und das ist auch Ihr Gesellschaftsbild, wie
wir gehört haben.
Die Frau
als Hauptperson und Beteiligte bei der Geburt, ohne die nichts geht, hat hier
kein eigenes Recht. Es ist in der heutigen Zeit unerträglich und unwürdig, dass
der Frau ein Antragsrecht abgesprochen wird. Das muss ich schon festhalten.
Im
Übrigen ist es auch so, dass das Frauenministerium auch diese Forderung eingebracht,
auf ein eigenes Antragsrecht der Frau bestanden und es eingefordert hat.
Zusammenfassend kann man dazu nur sagen: Die Frauenrechte werden weiter verachtet. Die Männer haben hingegen jeglichen Anspruch auf eine rechtliche Verfolgung. So ist in Österreich die Situation. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.23