Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 205

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.35

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Stadlbauer, Sie haben hier behauptet, ich hätte gesagt: Nur weil jemand Frau ist, soll er eigene Rechte haben? und es damit in Frage gestellt. – Das ist tatsächlich unrichtig.

Ich habe nur gemeint, Frau zu sein ist noch kein ausreichender Grund, in allen mögli­chen Verfahren antragsberechtigt zu sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen. – Abg. Stadlbauer: Aber gesagt haben Sie es anders!)

19.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


19.35

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Vielleicht noch ein paar Dinge zur Gerichtsorganisation Graz. Derzeit bestehen in Graz drei Be­zirksgerichte, ein Standort Paulustorgasse 15, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz und das Jugendgericht Graz. Der Herr Bundesminister hat alle Vorkehrungen getroffen, dass diese zusammengefasst wer­den. Somit soll ein einheitliches Vollbezirksgericht mit dem Namen „Bezirksgericht Graz“ entstehen. Ich meine auch, dass es wichtig ist, dass dieses Bezirksgericht sei­nen Standort in Graz hat und nicht, wie Sie meinen, Herr Kollege Kräuter, in Kalsdorf. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.36

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Neuorganisation der Gerichts­struktur in Graz wird auch die Struktur des Jugendgerichtshofes, der Jugendgerichts­barkeit geändert. Es ist zu befürchten, dass damit die Fehler, die bei Auflösung des Jugendgerichtshofes Wien gemacht wurden, nun auch in den Ländern wiederholt wer­den. (Abg. Steibl: Angstmache!)

Hauptmotiv für das Ganze sind budgetäre Überlegungen. Wenn Gedanken der Wirt­schaftlichkeit für Sie auch nur eine geringe Rolle spielen und Sie sich ein bisschen auskennen würden, Kollege Miedl und geschätzter Vorredner, dann müssten Sie dem Vorschlag des Kollegen Kräuter näher treten (Abg. Miedl: Um Gottes willen!), denn dadurch würde sich ein Einsparungspotential von mehr als 10 Millionen € ergeben. Diese Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren, wären im Bereich der Jugend­gerichtsbarkeit wohl mehr als gut angelegt, denn da sparen zu wollen, ist wohl das schlechteste Signal, das man aussenden kann.

Straffällig gewordene Jugendliche sind weniger Täter, sondern vielmehr Opfer einer Gesellschaft, einer Gesellschaft, die es zulässt, dass immer mehr Jugendliche keinen Platz mehr in ihr finden. Die Politik dieser Bundesregierung, die bei den Zukunftschan­cen der Jugend spart, bei der Bildung, bei der Arbeitsmarktpolitik, bei der sozialen Wohlfahrt, bildet den Nährboden für steigende Jugendkriminalität. Diesen jungen Men­schen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt und damit einfach nicht fertig wer-


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