Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 211

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19.54

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Vier-Parteien-Antrag ist sicherlich ein notwendiger Antrag, aber wie so oft haben wir in die­sem Haus schon mehrmals Vier-Parteien-Anträge gestellt. Es gibt einen Entschlie­ßungsantrag hinsichtlich der Fertigstellung eines Berufssportgesetzes bis zum 1. März dieses Jahres; und trotz dieses Entschließungsantrages aller vier Parteien gibt es bis heute kein Berufssportgesetz – aus welchen Gründen auch immer.

Der Bundeskanzler verweigert dazu jede Stellungnahme, der Staatssekretär spricht von unerklärlichem Aufschub, weil er sich mit anderen nicht einig wird. Ich glaube trotzdem, dass Entschließungsanträge dazu da sind, um eingehalten zu werden. Die Verantwortung für die Einhaltung eines derartigen Entschließungsantrages liegt beim zuständigen Regierungsmitglied. Bis heute haben wir keinerlei Aktivitäten, die darauf schließen lassen würden, dass wir einen endgültigen Bericht oder eine Vorlage ins Haus bekommen.

Ich hoffe, dass das Anti-Doping-Gesetz nicht das gleiche Schicksal erfährt wie das Berufssportgesetz, weil es auch ein Auftrag des Parlaments an die Regierungsverant­wortlichen ist, hier tätig zu werden.

Umso mehr wundert es mich dann, wenn die FPÖ im Zuge einer Besprechung einer Anfrage der SPÖ, der Sozialdemokraten, versucht, eine sportpolitische Diskussion zu initiieren, obwohl man im Ausschuss den Antrag der Grünen und der Sozialdemokraten abgelehnt hat, den Sportbericht im Plenum zu diskutieren. Man hätte hier eine anstän­dige Diskussion über die sportpolitischen Anliegen durchführen können und müsste jetzt nicht in 5-minütigen Redebeiträgen ganz kurz zu den sportpolitischen Themen Stellung nehmen – noch dazu beschränkt in der Anzahl der Abgeordneten.

Ich finde es ein wenig beschämend, dass man sich auf der einen Seite für die Möglich­keit einer sportpolitischen Diskussion bedankt, aber im Ausschuss selbst das ablehnt und damit keine sportpolitische Debatte zulässt.

Ich halte fest: Es wurde die Frist des Entschließungsantrages für ein Berufssportgesetz nicht eingehalten. Am 1. März ist diese Frist abgelaufen. Wir beschließen jetzt einen Vier-Parteien-Antrag zur Fertigstellung eines Anti-Doping-Gesetzes. Ich hoffe nicht, dass der Entschließungsantrag dasselbe Schicksal erleiden wird wie der erste Antrag. Weiters würde ich gerne auch den Herrn Bundeskanzler zu seiner Stellungnahme be­fragen, warum er als verantwortlicher Sportminister das Berufssportgesetz bis heute nicht eingebracht hat.

Man hört weder eine Stellungnahme noch ist man sich der Verantwortung bewusst, dass man diesem Haus auch Rechenschaft ablegen muss. Ich will dem Staatssekretär in dieser Angelegenheit gar nicht die Bemühungen absprechen, die er gesetzt hat. Ich weiß auch, dass er insbesondere in manchen ÖVP-Wirtschaftskreisen auf Granit beißt. Ich frage mich daher, warum der Bundeskanzler seiner Verantwortung diesem Haus gegenüber nicht nachkommt. Er ist der Sportminister, er hätte dieses Gesetz vorlegen müssen, aber bis heute liegt es nicht vor.

Dass dieses Anti-Doping-Gesetz notwendig ist, ist schon auf Grund unserer internatio­nalen Verpflichtungen ersichtlich, weil die Teilnahme an den Olympischen Spielen vom Internationalen Olympischen Komitee davon abhängig gemacht wurde, dass man die WADA-Erklärung unterschreibt. Diese sieht auch vor, dass man eine Rechtsmittel­instanz gründet, die als Appellationsinstanz für die Verbandssperren gilt.

Das ist für die Sportler deswegen notwendig, denn wenn jetzt jemand vom Verband gesperrt ist, geht er zum Anti-Dopingkomitee. Das hat aber keine tatsächliche rechtli-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite