Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 210

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, samt Titel und Eingang in 493 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 301/A (E) der Abgeordneten Elmar Lichtenegger, Peter Haubner, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines „Anti-Doping-Geset­zes“ (482 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


19.52

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Am Anfang möchte ich einen kurzen Rückblick in das Jahr 2000 machen. Ein österreichischer Läufer wird vom Österreichischen Leichtathletikverband wegen Dopings bis 2001 gesperrt. 2003 wird eine junge Bergläuferin für zwei Jahre wegen Haschischkonsums gesperrt. Sie beendet ihre Karriere. Zwei Sportler des Leichtathletikverbandes werden positiv auf Anabolika getestet. Drei Ruderer werden infolge eines Dopingbefundes bis auf weiteres gesperrt. Februar 2004: Ein Langläufer erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die von der FIS verhängte lebenslange Sperre, eine Folge der Olympischen Spiele 2002. März 2004: Ein ÖSV-Läufer gerät unter Dopingverdacht.

All das sind Dopingfälle, die anscheinend nichts gemeinsam haben, doch nur auf den ersten Blick ist das der Fall.

In keinem der genannten Fälle konnten die betroffenen Sportlerinnen und Sportler von Rechtssicherheit ausgehen. In keinem der Fälle konnte auf ein einheitliches, auf öster­reichisches Recht basierendes Gesetz, das den Kampf gegen Dopingmissbrauch zum Inhalt hatte, zurückgegriffen werden.

Der heute vorliegende Antrag der vier Parlamentsfraktionen beweist, dass wir uns einig sind. Doping schadet dem Sport, den ehrlichen Sportlern und auch den Sportlern, die zu Dopingmitteln greifen. Der faire sportliche Wettkampf darf einfach nicht zu einem Wettkampf der Chemie werden, bei dem jene gewinnen die die besseren Zaubermittel zur Hand haben.

Als Sportsprecher meiner Partei ist es mir ein Anliegen, dass wir heute mit diesem An­trag betreffend ein Anti-Doping-Gesetz einen entscheidenden Schritt für den Sport set­zen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


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