Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 212

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che Auswirkung. Das heißt, er könnte nachher noch ein Rechtsmittel beim ordentlichen Gericht ergreifen. Das würde aber bedeuten, dass der Rechtszug für einen Sportler, der ungerechtfertigt eine Anti-Doping-Sperre erhält, drei bis vier Jahre dauert, und das bedeutet, dass im Normalfall die besten sportlichen Jahre vergangen sind.

Ich bin daher froh darüber, dass wir einen Vier-Parteien-Antrag zu Stande gebracht haben. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Anti-Dopinggesetze schnell, zügig und möglichst kompetent dem Parlament zuzuleiten und dass dieser Vier-Parteien-Antrag nicht dasselbe Schicksal erleidet wie das Berufssportgesetz.

Ich finde es nur beschämend, dass der Bundeskanzler als Sportminister einen Auftrag des Parlaments mit klarer Fristsetzung völlig unkommentiert verstreichen lässt und das Parlament damit desavouiert, in Wirklichkeit nicht ernst nimmt. Daran sieht man die Einstellung der Regierungsparteien zum Parlament. Es ist eigentlich beschämend, wie man mit diesem Haus und mit einem Auftrag dieses Hauses umgeht.

Das sollte dem Bundeskanzler auch weiter gesagt werden. Normalerweise müsste er hier sitzen und eine Stellungnahme abgeben, warum er das Gesetz bis zum 1. März nicht vorgelegt hat. Das hätte sich dieses Haus verdient. Ich frage mich, warum das nicht passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


20.00

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Diese Frage kann ich gleich beantworten; sie ist bereits im Aus­schuss, glaube ich, Kollege Wittmann, öfters beantwortet worden. Beim Berufssportge­setz hat die BSO einen Vorschlag vorgelegt, der einfach nicht umsetzbar ist. Sie wis­sen das ganz genau; das ist schon oft erläutert worden. Ein Entschließungsantrag ist dazu da, um vernünftige Gesetze zu machen. Es bringt nichts, wenn man ein Gesetz macht, das dann vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wird. Das wissen Sie ganz genau. – Das ist einmal das eine.

Das andere ... (Abg. Heinisch-Hosek: Das wird eh dauernd gemacht! Gleichbehand­lungsgesetz!) – Bitte?

Das andere ist, dass Sie behauptet haben, wir hätten dem Ausschuss eine breite und öffentliche Diskussion verweigert. Ich kann nur sagen, eine Kollegin Ihrer Fraktion, die auch im Ausschuss ist, hat heute gesagt, sie habe vermisst, dass sich jemand dafür bedankt hätte, dass wir in diesem Ausschuss so viel Öffentlichkeit hatten. Sie wissen das ganz genau. Wir waren mit unserem Thema auch in der Sendung „Hohes Haus“; diese Möglichkeit haben viele andere Themen nicht. Ich glaube, wir waren auf diese Weise in der Öffentlichkeit besser präsent, als das bei so manchen Abenddiskussionen über ein Sportthema hier in diesem Haus der Fall ist. Ich meine, das hat ganz gut funk­tioniert. Das muss man auch einmal sagen. (Abg. Dr. Wittmann: ... lieber ins Fernse­hen!)

Wir sind heute hier, um ein Anti-Doping-Gesetz zu verabschieden. Die Kernpunkte sind ohnehin, so glaube ich, schon erläutert worden. Wir versuchen, eine einheitliche Rege­lung zu finden. Dafür ist die World Anti-Doping Agency, kurz WADA genannt, einge­richtet worden. Das Problem, das jetzt besteht, ist, dass die WADA eine Einrichtung, eine private Stiftung nach Schweizer Recht ist. Dieser Anti-Doping-Code kann bei uns in dieser Form nicht implementiert werden, weil staatliche und internationale Gerichte gegenüber dem Sportgerichtshof in Lausanne immer ausgeschlossen werden würden. Und das kann nicht sein.

 


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