zur Europäischen Union immer wieder
gemeinsame Initiativen des österreichischen Nationalrates, so muss heute
festgestellt werden, dass in dieser GP nur noch ein einziger Beschluss im
EU-Hauptausschuss gefasst wurde. Und selbst bei diesem Beschluss handelte es
sich um die Kenntnisnahme einer vorgeformten Grundsatzposition der
Bundesregierung zur Verfassungsdebatte durch die Regierungsfraktionen und nicht
um eine offene Debatte über ebendiese österreichische Position, die eigentlich
einen parteienübergreifenden Konsens dringend nötig hätte. Die Bundesregierung
trägt, weil sie im Parlament nach keinem Konsens gesucht hat, für die
Europapolitik die alleinige Verantwortung. Die europapolitischen Defizite im
Hinblick auf die Umsetzung europäischer Richtlinien und auf die mangelhafte
Beteiligung österreichischer Minister an Ratssitzungen sind besonders
unverständlich.
Bei der Außenministerkonferenz ist die
Ausweitung der qualifizierten Mehrheit in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts-
und Steuer- sowie Landwirtschaftspolitik, wie sie der Konvententwurf zum Inhalt
hat, zur Disposition gestellt worden. Nationalstaatlich unlösbare Probleme
werden nach Brüssel delegiert, wo sie an der Einstimmigkeit wiederum scheitern.
Damit werden uneinlösbare Erwartungen geweckt. Dies gilt umso mehr, solange der
Rat mit der Aufrechterhaltung des Einstimmigkeitsprinzip in zahlreichen Politikbereichen
alle Lösungen blockiert. Die nationalen Regierungen verbinden damit den Erhalt
ihrer Machtstellung. Das Prinzip der Einstimmigkeit bedeutet Veto-Macht für
jeden Mitgliedstaat und führt zum Scheitern.
Dieselbe Täuschung begeht die ÖVP auch,
was ihre Haltung zur Nato betrifft. Während die Außenministerin im
Präsidentschaftswahlkampf behauptete, die Nato sei keine Option mehr, erklärte
am 3. Mai 2004 Bundeskanzler Schüssel in Rumänien: Mit der Verfassung
müsste auch geklärt werden, wie die künftigen Brennpunkte von EU und NATO
aussehen sollen: „Ich würde sagen, der militärische liegt bei der NATO, der
friedenserhaltende bei der EU-Seite.“ (APA0625, 2004-05-03) Damit wird von der
Bundesregierung eine gemeinsame, souveräne und autonome Außen- und
Sicherheitspolitik der EU hintertrieben. Die europäischen Regierungschefs haben
den Passus, der die Nato zur unverzichtbaren Grundlage der europäischen Verteidigung
macht, dem Verfassungsentwurf im vergangenen Dezember angefügt. Das leitet
eine völlig falsche Entwicklung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik
und eine Unterordnung unter die Hegemonie der USA ein. Es steht im krassen und
offenen Widerspruch zum österreichischen Neutralitätsgesetz. Das ist ein
schwerer Einbruch in den soliden Entwurf des Verfassungskonventes, der eine
autonome, souveräne, von der Nato unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik
ermöglichen würde. Die Bestimmung. die Nato zur „Instanz für die Verwirklichung
der gegenseitigen Verteidigung“ zu machen, schreibt eine Identität von Nato und
EU unter der militärischen und politischen Vorherrschaft der USA fest. Sie
stellt den kürzesten Weg zu einem Nato-Beitritt Österreichs dar, den die
schwarz-blaue Regierung auf diese Weise umzusetzen versucht.
Der Euratom-Vertrag schreibt seit 1957 die Förderung der Atomenergie und die Entwicklung einer „mächtigen Atomindustrie“ in Europa als unbefristetes EU-Primärrecht fest. Eine Reform des Vertrages ist der Schlüssel für den Europäischen Atomausstieg. Auf Initiative der Grünen ist es im EU-Konvent gelungen, den Euratom-Vertrag aus der EU-Verfassung herauszulösen und der Weg ist damit frei für eine überfällige Reform. Darüber hinaus eröffnet sich für einzelne Staaten die Option eines Ausstiegs aus Euratom, ohne aus der Union austreten zu müssen. Derzeit besteht die große Gefahr, dass das Konventsergebnis bei der bevorstehenden EU-Regierungskonferenz zunichte gemacht wird. Zentrales Anliegen muss die rasche Einberufung einer Euratom-Revisionskonferenz sein. Eine Revisionskonferenz ist zwar erklärtes Ziel der Bundesregierung, allerdings hat die Bundesregierung bisher keine entsprechend kraftvolle Initiative gesetzt. Statt im Verfassungsprozess permanent als Bremser aufzutreten, wäre die Bundesregierung in dieser Frage alleine aufgrund des in Österreich bestehenden