schichte. Ungeachtet aller Querelen, die man im Einzelnen – in der Landwirtschaftspolitik, in der Wettbewerbspolitik, in der Verkehrspolitik – in der EU hat, ist es klar: Dieses Verdienst, dieses historische Ziel der Union bleibt, nämlich die Erhaltung des Friedens in Europa!
Einer Ihrer nächsten Sätze aber war dann: Und wie schön, dass wir in Zukunft 60 000 Mann auf Knopfdruck-Bereitschaft abrufbar haben! – Darüber muss man schon etwas genauer diskutieren! Ich finde es im Prinzip auch notwendig, dass sich die EU auf diese Dinge, die leider immer wieder auftreten werden – siehe Balkankrise vor zehn Jahren –, vorbereitet, aber Sie haben kein Wort über die so genannte strukturierte Zusammenarbeit in der EU gesagt; vielleicht habe ich das überhört.
Wohl aber ist mir eine Aussage der Frau Außenministerin in den Ohren, die – nicht in Wien, aber in europäischen Gremien – der Ansicht ist, dass Österreich dieser so genannten strukturierten Zusammenarbeit sofort beitreten sollte. Wahrscheinlich versteht kein Mensch unter den Zuhörern, was das ist, aber diese militärische strukturierte Zusammenarbeit hätte unter anderem zur Folge, dass sich das österreichische Militärbudget annähernd verdreifachen müsste. Und dafür, Herr Bundeskanzler, gibt es jedenfalls seitens der Grünen kein Mandat – das muss völlig klar sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Van der Bellen in den wesentlichen Grundzügen vorgestellte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Dr. Lichtenberger und KollegInnen betreffend klare und nachvollziehbare Standpunkte Österreichs zur Europäischen Demokratie und Verfassung ist hinreichend unterstützt und wird nun gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes an die Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Van der Bellen, Lichtenberger und KollegInnen betreffend klare
und nachvollziehbare Standpunkte Österreichs zur Europäischen Demokratie und
Verfassung, eingebracht im Zuge
der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers
Die österreichische Bundesregierung
wollte in der entscheidenden Vorbereitungsphase zur Europäischen Verfassung,
zehn Tage vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und vierzehn Tage vor der
möglichen Wiederaufnahme der Regierungskonferenz nach Brüssel fahren, ohne der
Öffentlichkeit im Nationalrat zu erklären, welche Positionen sie bei der für
die Verfassung entscheidenden Punkten einzunehmen gedenkt. Diese Vorgangsweise
zeigt, dass die schwarz-blaue Bundesregierung für das Regierungseuropa und den
nationalen Interessensbazar steht. Sie hat offensichtlich nur ein geringes
Interesse an einer gemeinsam im österreichischen Nationalrat entwickelten
Position. Im Lichte der Tragweite der Entscheidungen bei der bevorstehenden
Regierungskonferenz über eine Europäische Verfassung handelt es sich um eine
demokratiepolitisch unzulässige Vorgangsweise. Diese Nicht-Befassung des
Parlamentes in der heißen Phase der Verfassungsdebatte macht die Einberufung
einer Sondersitzung durch die Grünen nötig.
Die parlamentarische Legitimationsbasis der Europapolitik der österreichischen Bundesregierung ist schmal. Die Bilanz zu den parlamentarischen Mitspracherechten gemäß Art. 23 e B-VG ist negativ. Die Informationspflichten der Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat wurden mehrfach verletzt. In den zentralen europapolitischen Angelegenheiten wurde kein Konsens gesucht. Gab es unmittelbar nach dem Beitritt