Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 27

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Verfassungsverbotes von Atomkraft angehalten, zumindest einmal eine Pionierrolle in Europa einzunehmen. Außerdem plant die Bundesregierung die einzig ökologisch und sozial vernünftige Alternative zu Atomenergie, nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energieträger, zu blockieren. Das Ökostromgesetz soll zerschlagen werden. Dadurch wird Österreich das per EU-Richtlinie vorgegebene Ziel zur Steigerung von Ökostrom verfehlen. Stattdessen werden die Atomstromimporte steigen, weil keine Energieein­sparung betrieben wird.

Das Ergebnis des Konvents, bei dem die Vertreter des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente eine zentrale Rolle gespielt haben, zeigt, dass offene Dis­kussionen im Konvent bei weitem erfolgreicher sind als die bisherige Methode der Regierungskonferenzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ungeachtet der zunächst vielen unterschiedlichen Ansichten hat eine große Mehrheit und alle österreichischen Vertreterinnen und Vertreter im Konvent seinen abschließenden Vorschlag unterstützt. Dieser basiert daher auf einem neuen und breiten Konsens, auch wenn nicht alle For­derungen des Parlamentes im Hinblick auf Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Union erfüllt worden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, als Konsequenz der Erfahrungen des Scheiterns der letzten Regierungskonferenz, bei der Wiederaufnahme der Regierungskonferenz klare und nachvollziehbare Standpunkte auf Grundlage der heutigen parlamentarischen Debatte zu entwickeln und:

in der Regierungskonferenz zum Konvententwurf zurückzukehren, dem der persönliche Vertreter des Bundeskanzlers Fahrnleitner und alle österreichischen Mitglieder des Parlamentes im Konvent zugestimmt haben;

gegenüber dem Konvententwurf keine weiteren Einschränkungen jener Politikbereiche, über die mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden soll, hinzunehmen;

in jeder Weise die Öffentlichkeit der Gesetzgebung im Rat zu sichern und alle Maßnah­men zu unterstützen, die diese Öffentlichkeit in der Praxis herstellen;

keinerlei weiteren Ausweitung der Ratsgesetzgebung zuzustimmen;

Keine Ausdehnung der Zuständigkeiten des Ratspräsidenten – gegenüber dem Kon­vententwurf – zuzulassen;

Gerichtliche Kontrolle aller Handlungen aller europäischen Institutionen insbesondere auch im Bereich der inneren Sicherheit zu gewährleisten;

für die Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Charta der Grundrechte einzutreten und keine einschränkende Erklärung zur Grundrechte-Charta zuzulassen;

für das volle Recht des Europäischen Parlamentes über den europäischen Haushalt und für sein Zustimmungsrecht bei der mehrjährigen finanziellen Vorausschau einzu­treten;

Außenminister und Vizepräsident der Kommission dem Vertrauens- bzw. Misstrauens­votum des Parlamentes uneingeschränkt zu unterwerfen;

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite