Verfassungsverbotes von Atomkraft
angehalten, zumindest einmal eine Pionierrolle in Europa einzunehmen. Außerdem
plant die Bundesregierung die einzig ökologisch und sozial vernünftige
Alternative zu Atomenergie, nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energieträger,
zu blockieren. Das Ökostromgesetz soll zerschlagen werden. Dadurch wird
Österreich das per EU-Richtlinie vorgegebene Ziel zur Steigerung von Ökostrom
verfehlen. Stattdessen werden die Atomstromimporte steigen, weil keine
Energieeinsparung betrieben wird.
Das Ergebnis des Konvents, bei dem die
Vertreter des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente eine
zentrale Rolle gespielt haben, zeigt, dass offene Diskussionen im Konvent bei
weitem erfolgreicher sind als die bisherige Methode der Regierungskonferenzen
unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ungeachtet der zunächst vielen
unterschiedlichen Ansichten hat eine große Mehrheit und alle österreichischen
Vertreterinnen und Vertreter im Konvent seinen abschließenden Vorschlag
unterstützt. Dieser basiert daher auf einem neuen und breiten Konsens, auch
wenn nicht alle Forderungen des Parlamentes im Hinblick auf Demokratie,
Transparenz und Effizienz in der Union erfüllt worden sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundeskanzler, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, als Konsequenz
der Erfahrungen des Scheiterns der letzten Regierungskonferenz, bei der
Wiederaufnahme der Regierungskonferenz klare und nachvollziehbare Standpunkte
auf Grundlage der heutigen parlamentarischen Debatte zu entwickeln und:
in der Regierungskonferenz zum
Konvententwurf zurückzukehren, dem der persönliche Vertreter des Bundeskanzlers
Fahrnleitner und alle österreichischen Mitglieder des Parlamentes im Konvent
zugestimmt haben;
gegenüber dem Konvententwurf keine
weiteren Einschränkungen jener Politikbereiche, über die mit qualifizierter
Mehrheit entschieden werden soll, hinzunehmen;
in jeder Weise die Öffentlichkeit der
Gesetzgebung im Rat zu sichern und alle Maßnahmen zu unterstützen, die diese
Öffentlichkeit in der Praxis herstellen;
keinerlei weiteren Ausweitung der
Ratsgesetzgebung zuzustimmen;
Keine Ausdehnung der Zuständigkeiten des
Ratspräsidenten – gegenüber dem Konvententwurf – zuzulassen;
Gerichtliche Kontrolle aller Handlungen
aller europäischen Institutionen insbesondere auch im Bereich der inneren
Sicherheit zu gewährleisten;
für die Rechtsverbindlichkeit der
Europäischen Charta der Grundrechte einzutreten und keine einschränkende
Erklärung zur Grundrechte-Charta zuzulassen;
für das volle Recht des Europäischen
Parlamentes über den europäischen Haushalt und für sein Zustimmungsrecht bei
der mehrjährigen finanziellen Vorausschau einzutreten;
Außenminister und Vizepräsident der
Kommission dem Vertrauens- bzw. Misstrauensvotum des Parlamentes
uneingeschränkt zu unterwerfen;