„Ich
verstehe, dass Europa und die zivilisierte Welt mit einer solchen Regierung möglichst
wenig zu tun haben möchten.“
„Es
gibt aber auch jenes andere Österreich, jenes Österreich, das demonstriert hat
zu Zigtausenden gegen eine Regierungsbeteiligung der FPÖ, das weiter
demonstrieren wird gegen diese Regierung. Ich bitte dieses Europa, dieses
Österreich zu unterstützen und diesem Österreich zu helfen!“
„Unterstützen
Sie das österreichische Volk gegen diese Regierung!“
Dank der konsequenten Arbeit der österreichischen Außenpolitik und trotz
der gegen die österreichischen Interessen gerichteten Agitationen
österreichischer Sozialdemokraten war es möglich, eine Aufhebung der
ungerechtfertigten Sanktionen noch im Jahr 2000 zu erwirken.
Darüber
hinaus konnte bereits in den Verhandlungen über den Vertrag von Nizza ein
rechtsstaatliches Verfahren im Falle der Verletzung der Grundwerte der
Europäischen Union errreicht werden, das auch in Artikel I – 58 des
Entwurfes für einen Vertrag für eine Verfassung für Europa Eingang gefunden
hat.
Diese
Bestimmung sieht ein besonderes Verfahren vor, wenn gegen einen Mitgliedsstaat
der Verdacht einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten
Werte der Europäischen Union (z.B. Freiheit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte,
usw.) besteht. Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedsstaaten oder der
Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Europäische
Rat einstimmig einen Europäischen Beschluss erlassen, mit dem festgestellt wird, dass eine schwerwiegende und
anhaltende Verletzung dieser Werte der Union durch einen Mitgliedsstaat
vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedsstaat zu einer Stellungnahme
aufgefordert hat.
Dieses
Verfahren soll künftig sicherstellen, dass ein Vorgehen wie im Fall der von
14 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegen Österreich im
Jahr 2000 verhängten Sanktionen, die dem Geist des EU-Vertrages
widersprachen und einen beispiellosen Eingriff in das demokratische Leben und
Selbstverständnis eines gleichberechtigten Mitgliedsstaates darstellten,
künftig nicht mehr möglich ist.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Nationalrat bekräftigt, dass die im Jahr 2000 von den damaligen
Regierungschefs der EU-14 gegen Österreich verhängten Sanktionen ungerecht,
rechtswidrig und unvereinbar mit grundlegenden Werten und Prinzipien der
Europäischen Union waren, und ersucht daher die Bundesregierung, weiterhin
entschlossen dafür einzutreten, dass sich derartige Sanktionen gegen ein
Mitgliedsland der EU nicht wiederholen können.
Weiters
werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,
dafür
zu sorgen, dass das in den Verhandlungen über den Vertrag von Nizza erreichte
rechtsstaatliche Verfahren im Falle der Verletzung der Grundwerte der
Europäischen Union, das in Artikel I-58 des Entwurfes für einen Vertrag
für eine Verfassung für Europa Eingang gefunden hat, auch tatsächlich in der
neuen europäischen Verfassung verankert wird,