in
der heißen Phase der Verfassungsdebatte macht die Einberufung einer Sondersitzung
durch die Grünen nötig.
Die
parlamentarische Legitimationsbasis der Europapolitik der österreichischen Bundesregierung
ist schmal. Die Bilanz zu den parlamentarischen Mitspracherechten gemäß
Art. 23e B-VG ist negativ. Die Informationspflichten der
Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat wurden mehrfach verletzt. In
den zentralen europapolitischen Angelegenheiten wurde kein Konsens gesucht. Gab
es unmittelbar nach dem Beitritt zur Europäischen Union immer wieder gemeinsame
Initiativen des österreichischen Nationalrates, so muss heute festgestellt
werden, dass in dieser GP nur noch ein einziger Beschluss im EU-Hauptausschuss
gefasst wurde. Und selbst bei diesem Beschluss handelte es sich um eine
Kenntnisnahme einer vorgeformten Grundsatzposition der Bundesregierung zur
Verfassungsdebatte durch die Regierungsfraktionen und nicht um eine offene
Debatte über ebendiese österreichische Position, die eigentlich einen parteienübergreifenden
Konsens dringend nötig hätte. Die Bundesregierung trägt, nachdem sie im
Parlament nach keinem Konsens gesucht hat, für die Europapolitik die alleinige
Verantwortung. Die europapolitischen Defizite im Hinblick auf die Umsetzung
europäischer Richtlinien und auf die Beteiligung österreichischer Minister an
Ratssitzungen sind besonders unverständlich.
Bei
der Außenministerkonferenz ist die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit in
den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Steuer- sowie Landwirtschaftspolitik,
wie sie der Konvententwurf zum Inhalt hat, zur Disposition gestellt worden.
Nationalstaatlich unlösbare Probleme werden nach Brüssel delegiert. Damit
werden uneinlösbare Erwartungen geweckt. Dies gilt umso mehr, solange der Rat
mit der Aufrechterhaltung des Einstimmigkeitsprinzip in zahlreichen
Politikbereichen alle Lösungen blockiert. Die nationalen Regierungen verbinden
damit den Erhalt ihrer Machtstellung. Das Prinzip der Einstimmigkeit bedeutet
Veto-Macht für jeden Mitgliedstaat und führt zum Scheitern
In
der Europäischen Union gibt es 20 Millionen Arbeitslose, 18 Prozent
davon sind jugendlich. 56 Millionen Menschen sind akut von Armut bedroht.
Das Ziel der Vollbeschäftigung wurde auf der Außenministerkonferenz vollkommen
ausgehöhlt. Der so genannte „hohe Beschäftigungsgrad“ ist als
Querschnittsbestimmung in Kapitel III verankert worden. Diese Klausel
wurde von der Außenministerin Ferrero-Waldner als „Stärkung der sozialen
Dimension“ kommentiert. Tatsächlich ist damit bereits vor in Kraft treten der
Verfassung die Vollbeschäftigung als Ziel der Union wieder fallen gelassen
worden.
Auf
das Scheitern des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wurde keine politische Antwort
gefunden. Sinnvolle Reformvorschläge der Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die
europäischen Regierungschefs haben den Passus, die Nato zur 'unverzichtbaren Grundlage der europäischen
Verteidigung' zu machen, dem Verfassungsentwurf im vergangenen Dezember
hinzugefügt. Das leitet eine völlig falsche Entwicklung der europäischen Außen-
und Sicherheitspolitik und eine Unterordnung unter die Hegemonie der USA ein.
Es steht im krassen und offenen Widerspruch zum österreichischen Neutralitätsgesetz.
Das ist ein schwerer Einbruch in das Konzept des Verfassungskonventes, der
eine autonome, souveräne, von der Nato
unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik ermöglichen würde. Diese Bestimmung
schreibt eine Identität von Nato
und EU unter der militärischen und politischen Vorherrschaft der USA fest. Sie
stellt den kürzesten Weg zu einem NatO-Beitritt
Österreichs dar, den die schwarz-blaue Regierung auf diese Weise umzusetzen
versucht.
Nicht zuletzt angesichts steigender Rohölpreise droht in Europa eine Wiederbelebung der Atomkraft. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat den deutschen Atomausstieg als falsch bezeichnet und sich für den Bau neuer Atomkraftwerke ausge-