Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 62

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag Van der Bellen zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist keine Mehrheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. (Abg. Großruck: Die SPÖ hat sich das jetzt gerade erst überlegt!)

Wir gelangen als Zweites zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Spindel­egger, Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung und Verhinderung un­gerechter Sanktionen gegen einen EU-Mitgliedsstaat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit vom Nationalrat beschlossen. (E 60.)

(Abg. Scheibner – in Richtung SPÖ –: Nicht einmal vier Jahre nach den Sanktionen stimmen Sie zu! Vier Jahre zum Nachdenken waren nicht genug!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den dritten Entschließungsantrag.

Es ist dies der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungskonferenz zur Europäischen Verfassung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag Dr. Einem zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Der Antrag erhält keine Mehrheit. (Abg. Großruck: Das ist Gott sei Dank die Minderheit!) Er ist daher abgelehnt.

Damit haben wir den ersten beziehungsweise einzigen Tagesordnungspunkt „Erklä­rung des Bundeskanzlers“ erledigt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Klarheit über die Positionierung der österreichi­schen Bundesregierung zu Europäischer Demokratie und Verfassung (1849/J)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 1849/J.

Diese ist inzwischen verteilt worden, sodass sich eine Verlesung erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Van der Bellen, Lichtenberger und FreundInnen an den Bundes­kanzler betreffend Klarheit über die Positionierung der österreichischen Bundesregie­rung zu Europäischer Demokratie und Verfassung

Die österreichische Bundesregierung wollte in der entscheidenden Vorbereitungsphase zur Europäischen Verfassung, zehn Tage vor den Wahlen zum Europäischen Parla­ment und vierzehn Tage vor der möglichen Wiederaufnahme der Regierungskonfe­renz, nach Brüssel fahren, ohne der Öffentlichkeit im Nationalrat zu erklären, welche Positionen sie bei der für die Verfassung entscheidenden Punkten einzunehmen gedenkt. Diese Vorgangsweise zeigt, dass die schwarz-blaue Bundesregierung für das Regierungseuropa und den nationalen Interessensbazar steht. Sie hat offensichtlich nur ein geringes Interesse an einer gemeinsam im österreichischen Nationalrat entwi­ckelten Position. Im Lichte der Tragweite der Entscheidungen bei der bevorstehenden Regierungskonferenz über eine Europäische Verfassung handelt es sich um eine de­mokratiepolitisch unzulässige Vorgangsweise. Diese Nicht-Befassung des Parlamentes


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