Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Antrag Van der Bellen zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist keine
Mehrheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. (Abg. Großruck: Die SPÖ hat
sich das jetzt gerade erst überlegt!)
Wir gelangen als Zweites zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Spindelegger, Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung und Verhinderung ungerechter Sanktionen gegen einen EU-Mitgliedsstaat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit vom Nationalrat beschlossen. (E 60.)
(Abg. Scheibner – in Richtung SPÖ –: Nicht einmal vier Jahre nach den Sanktionen stimmen Sie zu! Vier Jahre zum Nachdenken waren nicht genug!)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den dritten Entschließungsantrag.
Es ist dies der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungskonferenz zur Europäischen Verfassung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag Dr. Einem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag erhält keine Mehrheit. (Abg. Großruck: Das ist Gott sei Dank die Minderheit!) Er ist daher abgelehnt.
Damit haben wir den ersten beziehungsweise einzigen Tagesordnungspunkt „Erklärung des Bundeskanzlers“ erledigt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Van
der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Klarheit
über die Positionierung der österreichischen Bundesregierung zu Europäischer
Demokratie und Verfassung (1849/J)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1849/J.
Diese ist inzwischen verteilt worden, sodass sich eine Verlesung erübrigt.
Die
Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Dringliche
Anfrage
der
Abgeordneten Van der Bellen, Lichtenberger und FreundInnen an den Bundeskanzler
betreffend Klarheit über die Positionierung der österreichischen Bundesregierung
zu Europäischer Demokratie und Verfassung
Die österreichische Bundesregierung wollte in der entscheidenden Vorbereitungsphase zur Europäischen Verfassung, zehn Tage vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und vierzehn Tage vor der möglichen Wiederaufnahme der Regierungskonferenz, nach Brüssel fahren, ohne der Öffentlichkeit im Nationalrat zu erklären, welche Positionen sie bei der für die Verfassung entscheidenden Punkten einzunehmen gedenkt. Diese Vorgangsweise zeigt, dass die schwarz-blaue Bundesregierung für das Regierungseuropa und den nationalen Interessensbazar steht. Sie hat offensichtlich nur ein geringes Interesse an einer gemeinsam im österreichischen Nationalrat entwickelten Position. Im Lichte der Tragweite der Entscheidungen bei der bevorstehenden Regierungskonferenz über eine Europäische Verfassung handelt es sich um eine demokratiepolitisch unzulässige Vorgangsweise. Diese Nicht-Befassung des Parlamentes