Sondersitzung und für die Gelegenheit, bei dieser Dringlichen Anfrage noch einmal in 20 Minuten die Positionen Österreichs, die ja bekannt sind, darstellen zu dürfen, vor allem vor einem breiteren Publikum, das uns jetzt an den Fernsehgeräten zuschaut und zuhört.
Erster Punkt – um das zurechtzurücken,
weil es in der Anfragebegründung steht –, die Regierung hätte „sich
schrauben“ wollen vor einer Erläuterung vor dem Parlament, wir wären quasi nach
Brüssel gefahren, ohne die Position mit dem österreichischen Nationalrat
abzustimmen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ja, richtig!) Das ist
natürlich völlig falsch. (Abg. Dr. Van der Bellen: Völlig
richtig!)
Nein, Herr Professor, bleiben wir bei der Wahrheit! Es ist längst ein EU-Hauptausschuss vereinbart, wo natürlich vor dem Treffen in Brüssel sämtliche Positionen – zu diesem Zeitpunkt liegen auch schon die Vorschläge der Iren und der Präsidentschaft auf dem Tisch – genau auf Punkt und Beistrich abgestimmt werden. Wir wären natürlich sehr froh – sage ich jetzt; das haben wir noch nicht besprochen –, wenn wir dann mit einem Standing Committee, mit einem Ständigen Ausschuss, die Diskussion im Europäischen Rat durch alle vier Fraktionen begleiten und damit hoffentlich auch einen breiten Konsens haben, den wir letztlich brauchen.
Also kein Grund zur Aufregung! Trotzdem ein Dankeschön für die Gelegenheit, hier sprechen zu dürfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Damit ich nicht wieder in Zeitdruck komme, werde ich es jetzt umgekehrt machen. Ich werde sofort die Anfragen beantworten und mir dann die Freiheit nehmen, so mir noch Zeit bleibt, ein bisschen auf die Debatte einzugehen.
Zur Frage 1:
Sie fragen, wo wir vom Konvent abweichen. Ich stehe dazu, was ich in der vorigen Debatte gesagt habe: Der Konvent hat ein sehr gutes Ergebnis gebracht – allerdings eines, das verbessert werden muss. Das war bitte schon unsere gemeinsame Auffassung. Zu dieser haben wir uns in mehreren Sitzungen und Diskussionen durchgerungen.
Jetzt die Frage: verbessern oder verwässern? – Ich werde versuchen, einige ganz konkrete Punkte zu nennen, die eine Verbesserung sind.
Erstens: Beim Rechtsschutz gab es eine Lücke im Hinblick auf die verbindlichen Beschlüsse des Europäischen Rates, die jetzt durch unser österreichisches nachdrückliches Agieren geschlossen werden konnte. – Eine echte Verbesserung.
Zweitens: die Einführung des Minderheitenschutzes. Das war ein ungarisches Anliegen, dem wir sehr nachdrücklich Unterstützung gegeben haben. Das ist eingefügt worden. Weiters: Der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen unter die Werte der Europäischen Union. Herr Professor, ich glaube, das ist eine Verbesserung. Ich hoffe, Sie stimmen mir dabei zu.
Drittens: Es gibt auch Bestimmungen im Konvententwurf über die Daseinsvorsorge. Das war sehr wichtig, das war ein österreichischer Vorschlag: Wir haben erreicht – und das war am Anfang nicht klar, im Konvent ist das nicht durchgegangen –, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, diese kommunalen Dienste zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben oder zu finanzieren, vollkommen unberührt bleiben. – Ein großer Erfolg für uns! Keine Verwässerung, Herr Professor Van der Bellen!
Weiters: Es gibt die Berücksichtigung – erstmals erwähnt in der Europäischen Verfassung – von Berggebieten und Grenzregionen. Das war ein österreichischer Vorschlag in der europäischen Regionalpolitik. Das ist doch hoffentlich ein Thema, dem Sie alle zustimmen werden.