Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 72

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Sondersitzung und für die Gelegenheit, bei dieser Dringlichen Anfrage noch einmal in 20 Minuten die Positionen Österreichs, die ja bekannt sind, darstellen zu dürfen, vor allem vor einem breiteren Publikum, das uns jetzt an den Fernsehgeräten zuschaut und zuhört.

Erster Punkt – um das zurechtzurücken, weil es in der Anfragebegründung steht –, die Regierung hätte „sich schrauben“ wollen vor einer Erläuterung vor dem Parlament, wir wären quasi nach Brüssel gefahren, ohne die Position mit dem österreichischen Nationalrat abzustimmen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ja, richtig!) Das ist natürlich völlig falsch. (Abg. Dr. Van der Bellen: Völlig richtig!)

Nein, Herr Professor, bleiben wir bei der Wahrheit! Es ist längst ein EU-Hauptaus­schuss vereinbart, wo natürlich vor dem Treffen in Brüssel sämtliche Positionen – zu diesem Zeitpunkt liegen auch schon die Vorschläge der Iren und der Präsidentschaft auf dem Tisch – genau auf Punkt und Beistrich abgestimmt werden. Wir wären natür­lich sehr froh – sage ich jetzt; das haben wir noch nicht besprochen –, wenn wir dann mit einem Standing Committee, mit einem Ständigen Ausschuss, die Diskussion im Europäischen Rat durch alle vier Fraktionen begleiten und damit hoffentlich auch einen breiten Konsens haben, den wir letztlich brauchen.

Also kein Grund zur Aufregung! Trotzdem ein Dankeschön für die Gelegenheit, hier sprechen zu dürfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit ich nicht wieder in Zeitdruck komme, werde ich es jetzt umgekehrt machen. Ich werde sofort die Anfragen beantworten und mir dann die Freiheit nehmen, so mir noch Zeit bleibt, ein bisschen auf die Debatte einzugehen.

Zur Frage 1:

Sie fragen, wo wir vom Konvent abweichen. Ich stehe dazu, was ich in der vorigen Debatte gesagt habe: Der Konvent hat ein sehr gutes Ergebnis gebracht – allerdings eines, das verbessert werden muss. Das war bitte schon unsere gemeinsame Auffas­sung. Zu dieser haben wir uns in mehreren Sitzungen und Diskussionen durchgerun­gen.

Jetzt die Frage: verbessern oder verwässern? – Ich werde versuchen, einige ganz kon­krete Punkte zu nennen, die eine Verbesserung sind.

Erstens: Beim Rechtsschutz gab es eine Lücke im Hinblick auf die verbindlichen Beschlüsse des Europäischen Rates, die jetzt durch unser österreichisches nachdrück­liches Agieren geschlossen werden konnte. – Eine echte Verbesserung.

Zweitens: die Einführung des Minderheitenschutzes. Das war ein ungarisches Anlie­gen, dem wir sehr nachdrücklich Unterstützung gegeben haben. Das ist eingefügt wor­den. Weiters: Der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen unter die Werte der Europäischen Union. Herr Professor, ich glaube, das ist eine Verbesserung. Ich hoffe, Sie stimmen mir dabei zu.

Drittens: Es gibt auch Bestimmungen im Konvententwurf über die Daseinsvorsorge. Das war sehr wichtig, das war ein österreichischer Vorschlag: Wir haben erreicht – und das war am Anfang nicht klar, im Konvent ist das nicht durchgegangen –, dass die Zu­ständigkeiten der Mitgliedstaaten, diese kommunalen Dienste zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben oder zu finanzieren, vollkommen unberührt bleiben. – Ein großer Erfolg für uns! Keine Verwässerung, Herr Professor Van der Bellen!

Weiters: Es gibt die Berücksichtigung – erstmals erwähnt in der Europäischen Verfas­sung – von Berggebieten und Grenzregionen. Das war ein österreichischer Vorschlag in der europäischen Regionalpolitik. Das ist doch hoffentlich ein Thema, dem Sie alle zustimmen werden.

 


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