Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 84

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vertragsentwurf ohne Wenn und Aber zustimmen, und auf der anderen Seite fordern Sie die Bundesregierung auf, hier konkrete Verhandlungen zu tätigen. (Abg. Dr. Lich­tenberger: Auf der Basis des Vertrags!) Ich gebe Ihnen Recht, die Bundesregierung wird noch verhandeln müssen in Bezug auf diesen Verfassungsvertragsentwurf, Frau Kollegin Lichtenberger. Sie sollten das deshalb auch in der Präambel zu Ihrer Dring­lichen Anfrage nicht abwerten mit Begriffen wie „nationaler Interessenbazar“ oder, wie Ihre EU-Abgeordneten das immer tun, als „Kuhhandel“ bezeichnen.

Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen anscheinend nicht, dass die nationale Ebene auf europäischer Ebene ihre Interessen in Verhandlungen vertritt. Das ist selt­sam! Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir Freiheitlichen dafür, dass die Bun­desregierung auch in der kommenden Regierungsverhandlung auf europäischer Ebene diesen Vertragsentwurf noch einmal durchleuchtet in Bezug auf österreichische In­teressen. Das war auch immer die Vorstellung von uns Freiheitlichen im Rahmen der Bundesregierung, aber auch in der öffentlichen Debatte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Neben vielen guten Strukturen sind nun in diesem neuen Verfassungsentwurf enthal­ten – Frau Kollegin Lichtenberger, wir waren ja beide dabei –: die Charta der Bürger­rechte, der einheitliche Verfassungstext, der alles viel übersichtlicher machen wird, die Klärung der Zuständigkeiten, die Festlegung auf das Subsidiaritätsprinzip und die Kon­trolle darüber auf nationaler Ebene, die darin verankerte Daseinsvorsorge – der Herr Bundeskanzler konnte darauf schon eingehen –, die Beschäftigungs- und Preisstabili­tät als Ziel der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Alle diese Bereiche sind Inhalt des Verfassungsvertrages, und wir begrüßen das, das ist überhaupt keine Frage.

Dennoch gibt es Elemente, bei denen man als Österreicher noch aufpassen muss, um es ganz verkürzt zu sagen. Wir haben in diesem Zusammenhang die Forderung erho­ben, dass jedes Land einen stimmberechtigten Kommissar haben soll, und ich finde es richtig, wenn die Bundesregierung auch mit dieser Forderung noch einmal in diese Verhandlungen hineingeht. (Abg. Dr. Cap: Schon gescheitert!) Das ist nicht schon ge­scheitert, Herr Kollege Cap, sondern das ist eine Forderung, die nach wie vor aufrecht ist! Wir werden sehen, wie die Verhandlungen sich gestalten, und wir werden sehen, in welcher Form diese Forderung im Zusammenhang mit den anderen im Rahmen eines Paketes zu beurteilen ist.

Wir haben auch klar gesagt, dass wir nicht diese Form der Präsidentschaft haben wollen, sondern eine Rotation, die es möglich macht, dass auch kleinere Länder die EU präsidieren. Wir wollten auch in vielen Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip beibe­halten. Das ist ganz wichtig! In wichtigen Fragen, vor allem Verfassungsänderungen betreffend, muss die Einstimmigkeit erhalten bleiben, wir dürfen das Prinzip der Mehr­stimmigkeit in diese Bereiche nicht einfach so eindringen lassen. In vielen Bereichen soll das kommen, in vielen werden Mehrheitsentscheidungen sinnvoll sein, das ist überhaupt keine Frage, auch im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheits­politik, wenn es um Erklärungen geht, aber nicht dann, wenn es um militärischen Einsatz geht. Wenn es um militärischen Einsatz geht, wollen wir die Einstimmigkeit beibehalten, und ich bin froh darüber, dass der Herr Bundeskanzler das auch bekräftigt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Stimmengewichtung, die Mitbestimmung, die grundsätzliche Mitbestimmung des EU-Parlaments in wesentlichen Fragen: All das sind Dinge, die wichtig sind und die wir unterstützen, und ich denke, dass das auch kommen wird.

Meine Damen und Herren! Die EURATOM-Frage und auch die Wasserfrage sind etwas, was Sie heute schon in mehreren Reden hier strapaziert haben. Gerade was die Wasserfrage betrifft, Herr Kollege Schieder, ist schon etwas zu sagen: Ich erinnere


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