Rat
Bildung, Jugend und Kultur
Abwesenheit
Österreichs bei 1 von 3 Sitzungen (33,3 Prozent)
Rat
Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)
Abwesenheit
Österreichs bei 4 von 13 Sitzungen (30 Prozent)
Rat
Landwirtschaft
Abwesenheit
Österreichs bei 2 von 11 Sitzungen (18,18 Prozent)
Rat
Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
Abwesenheit
Österreichs bei 1 von 7 Sitzungen (14,28 Prozent)
Rat
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Abwesenheit
Österreichs bei 2 von 23 Sitzungen (8,6 Prozent)
(Quelle: Assemblée Nationale, Rapport d’Information
déposé par la délégation de l’Assemblée Nationale pour l’Union Européenne sur
la présence et l’influence de la France dans les institutions européennes)
Eine
effiziente Wahrnehmung österreichischer Interessen in der EU ist mit dieser
unzureichenden Präsenz österreichischer Regierungsmitglieder nicht
gewährleistet.
Eklatante
Versäumnisse in der Europapolitik zeigen sich auch bei der Umsetzung von
EU-Recht in österreichisches Recht. Aus der Beantwortung parlamentarischer
Anfragen (insbesondere 159/AB XXII. GP) geht hervor, dass bis
1. März 2003 43 EU-Richtlinien nicht umgesetzt worden waren,
obwohl die vorgeschriebene Fristen für Umsetzung längst abgelaufen waren.
Weitere 65 Richtlinien hätten laut Anfragebeantwortung bis März 2004
umgesetzt werden sollen. Insgesamt handelt es sich also um rund 100
EU-Richtlinien, die nach wie vor der Umsetzung in nationales Recht harren. Vor
allem im Gesundheits-, Agrar-, Umwelt- und Konsumentenschutzbereich wird, so
das Resultat der Anfragebeantwortungen, EU-Recht ignoriert. Österreich leistet
damit einen schlechten Beitrag zur Umsetzung der sogenannten
„Lissabon-Strategie“, mit der die EU dauerhaftes Wirtschaftswachstum, mehr
Beschäftigung und bessere Arbeitsplätze schaffen und bis zum Jahr 2010 zum
wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der
Welt werden möchte. Diese Kritik wurde auch von Seiten der EU-Kommission in
ihrem Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates geübt. Österreich
verzeichne weiterhin einen großen Umsetzungsrückstand bei
Binnenmarktrichtlinien, hieß es da. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem
Zusammenhang, dass darüber hinaus zur Zeit in 26 Fällen Klagen der
Europäischen Kommission gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung von
EU-Richtlinien anhängig sind.
Aus
all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses geboten.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer diesem Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine ausreichende Unterstützung und ist daher abgelehnt.
*****