Wir gelangen schließlich zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Beschaffung von Kampfflugzeugen.
Auch dieser Antrag wurde an alle Abgeordneten verteilt. Eine Debatte wurde weder beantragt noch beschlossen.
Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Gaßner und KollegInnen gemäß § 33
GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung
über die Existenz der von Bundeskanzler Schüssel propagierten Wirtschaftsplattform
zur Finanzierung von Kampfflugzeugen sowie mögliche Ergebnisse dieser
Plattform;
Aufklärung
der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen
des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das
österreichische Bundesheer seit April 2001;
Aufklärung
von Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der
Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im
gegenständlichen Vergabeverfahren;
Aufklärung
des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von
politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im
Zuge der gegenständlichen Vergabe;
Aufklärung
darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die
Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Entscheidungsträger
im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen
gekommen ist;
Aufklärung
über die tatsächlich durch die betroffenen Minister abgeschlossenen Verträge
bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus
diesen Vereinbarungen;
Aufklärung
über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002
hinsichtlich der Meinungsbildung von Bundesminister Grasser, Bundesminister
Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;
Aufklärung
über den Abschluss von Kompensationsgeschäften sowie deren Einfluss auf die
Kaufentscheidung;
Aufklärung
hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf
18 unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;
Aufklärung
über die durch die Bundesregierung beabsichtigten Anmietung von Kampfflugzeugen
zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;
Aufklärung
über bekannt gewordene technische Mängel der Tranche II des angekauften
Flugzeugtyps;