Aufklärung
über Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Ankaufes von 18 Kampfjets der
Britischen Armee;
Untersuchung
der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den
genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen
Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Jüngste
Pressemeldungen gehen davon aus, dass die Britische Armee ihre bereits
bestellten Eurofighter-Kontingente aufgrund technischer Beanstandungen nicht
ausnutzen wird, sondern im Gegenteil, Kampfjets verkaufen wird. Unter
möglichen Käuferländern scheint auch die Republik Österreich auf. Wurden anfangs
entsprechende Verhandlungen verleugnet, ist nunmehr klar, dass seitens der
Republik Österreich Vertreter mit der entsprechenden Informationsbeschaffung
beauftragt wurden. Immer wieder berichten internationale Medien, zuletzt der
Evening-Standard vom 25. Mai 2004 über technische Mängel des Eurofighter
„Typhoon“: Das Kampfflugzeug wird im bodennahen Bereich oder bei
Schlechtwetter nur von zwei Piloten geflogen werden können, weil gewisse
Systeme die Bodenannäherung nicht anzeigten oder ganz abschalteten „mit
katastrophalen Folgen“.
Die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Nr. 104 vom 5.5.2004 berichtet, dass es
der deutschen Bundesregierung gelungen sei, einen Nachlass für die bereits
bestellten Abfangjäger der Type Eurofighter Typhoon in Höhe von 200 Millionen
Euro auszuhandeln. Somit erwirbt die deutsche Bundesregierung den Eurofighter
zum Stückpreis von 65 Millionen Euro, während die österreichische
Regierung für ein Flugzeug desselben Typs 112,5 Millionen Euro bezahlt.
Gleichzeitig fehlt für den Betrieb einer Übergangslösung, der Anmietung von
12 Maschinen des Typs F5-Tiger, noch immer die Zustimmung der US-Regierung
und des Kongresses sowie das Endverbraucher-Zertifikat des „Tiger“-Herstellers
Northrop für Österreich. Eine Ausbildung der Piloten und die Schulung der
Technikermannschaften kann erst dann beginnen, wenn entsprechende Beschlüsse
vorliegen. Völlig unklar ist auch der tatsächliche Inhalt des Mietvertrages mit
der Schweiz. Laut „Kleiner Zeitung“ vom 5.5.2004 ist ein Vertrag mit der
Schweizer Regierung noch gar nicht unterschrieben.
Ebenso
weisen die jüngsten Erkenntnisse des Rechnungshofes erhebliche Mängel im Rahmen
des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen nach:
Musskriterien
wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue
Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits
laufende Vergabeverfahren einbezogen;
die
Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde
unrichtig wiedergegeben;
Akten
hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen
Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;