Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 107

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Aufklärung über Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Ankaufes von 18 Kampfjets der Britischen Armee;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Jüngste Pressemeldungen gehen davon aus, dass die Britische Armee ihre bereits bestellten Eurofighter-Kontingente aufgrund technischer Beanstandungen nicht ausnut­zen wird, sondern im Gegenteil, Kampfjets verkaufen wird. Unter möglichen Käufer­ländern scheint auch die Republik Österreich auf. Wurden anfangs entsprechende Ver­handlungen verleugnet, ist nunmehr klar, dass seitens der Republik Österreich Vertre­ter mit der entsprechenden Informationsbeschaffung beauftragt wurden. Immer wieder berichten internationale Medien, zuletzt der Evening-Standard vom 25. Mai 2004 über technische Mängel des Eurofighter „Typhoon“: Das Kampfflugzeug wird im boden­nahen Bereich oder bei Schlechtwetter nur von zwei Piloten geflogen werden können, weil gewisse Systeme die Bodenannäherung nicht anzeigten oder ganz abschalteten „mit katastrophalen Folgen“.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Nr. 104 vom 5.5.2004 berichtet, dass es der deut­schen Bundesregierung gelungen sei, einen Nachlass für die bereits bestellten Abfang­jäger der Type Eurofighter Typhoon in Höhe von 200 Millionen Euro auszuhandeln. So­mit erwirbt die deutsche Bundesregierung den Eurofighter zum Stückpreis von 65 Mil­lionen Euro, während die österreichische Regierung für ein Flugzeug desselben Typs 112,5 Millionen Euro bezahlt. Gleichzeitig fehlt für den Betrieb einer Übergangslösung, der Anmietung von 12 Maschinen des Typs F5-Tiger, noch immer die Zustimmung der US-Regierung und des Kongresses sowie das Endverbraucher-Zertifikat des „Tiger“-Herstellers Northrop für Österreich. Eine Ausbildung der Piloten und die Schulung der Technikermannschaften kann erst dann beginnen, wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen. Völlig unklar ist auch der tatsächliche Inhalt des Mietvertrages mit der Schweiz. Laut „Kleiner Zeitung“ vom 5.5.2004 ist ein Vertrag mit der Schweizer Regie­rung noch gar nicht unterschrieben.

Ebenso weisen die jüngsten Erkenntnisse des Rechnungshofes erhebliche Mängel im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das be­reits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bie­ter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

 


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