die
Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine
entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;
es
erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen
Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.
Erhebliche
Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen
Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant
hohe Lebenszykluskosten.
Auffällig
ist, dass die Prüfung des Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Abfangjägern
durchgeführt wurde, durch die österreichische Bundesregierung aber
18 Geräte angekauft werden. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu
bedenken, dass eine Verringerung der laut Angebotseinholung und Bewertung
vorgegebenen Stückzahl von 24 Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung
erforderlich machen würde, wenn durch die Verringerung der Stückzahl die
Bieterreihung geändert würde.
Ging
der Ministerratsvortrag von 1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige
Flugzeuge aus, so erhöhten sich diese Kosten auf einen zu erwartenden
Beschaffungspreis von rund 2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht
enthalten sind die Ausgaben für die Adaptierung der fliegerischen
Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.
In
der Rechnungshofausschuss-Sitzung am 27.4.2004 wurde mit RH-Präsidenten
Dr. Fiedler dieser Bericht des Rechnungshofes über die Typenentscheidung
und die Gegengeschäftsangebote im Zuge der Beschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen erörtert. Diesbezüglich stellte Präsident
Dr. Fiedler klar, dass in keiner Form die von BK Schüssel propagierte
Wirtschaftsplattform vorgefunden wurde. Der Rechnungshofpräsident hielt dazu
fest: „Eine Wirtschaftsplattform ist mir nach wie vor nicht untergekommen“.
Wesentliche
Kritik äußerte Präsident Fiedler an den verschiedenen Zahlungsvarianten: Für
den Rechnungshof blieb völlig unklar, ab wann eine Zahlungsvariante von
18 Halbjahresraten als prioritär bewertet wurde und warum. Daraus ergibt
sich, dass der Kaufpreis von 1,79 Milliarden Euro, der als Grundlage für
den Ministerratsbeschluss vom 2.7.2002 diente, „irreal ist und wesentlich höher
liegen müsste“ (Präsident Fiedler). Für den RH-Präsidenten wurde dadurch der
Eindruck einer Barzahung erweckt, tatsächlich war die Finanzierung aber im
Zeitpunkt des Ministerratsbeschlusses völlig offen. Der tatsächliche Preis von
rund 2,7 Milliarden Euro musste aber bei der Ministerratsentscheidung
hinlänglich bekannt sein. Die Gründe für die Heranziehung einer Zahlungsvariante
mittels 18 Halbjahresraten war für den Rechnungshof auch formal nicht nachvollziehbar.
Laut Präsident Fiedler ist ein entsprechendes Schriftstück, mit dem erstmals
eine derartige Variante als prioritär betrachtet wurde, mit 24. Juni 2002
datiert.
Durch
den Rechnungshof wurden bisher nur die Vorgänge bis zum Ministerratsbeschluss
vom 2. Juli 2002 geprüft, eine Prüfung hinsichtlich der Reduktion der
Abfangjägeranzahl bis hin zur Vertragsunterzeichnung ist anhängig. Mögliche
Parteienfinanzierungen bzw. Geldflüsse (sogenannte „wirtschaftliche
Interessen“) außerhalb des Ausschreibungsprozesses konnten seitens des
Rechnungshofes keiner Kontrolle unterzogen werden.
Aus
der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis
eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 eine
Ministerratsentscheidung auf Basis von falschen Preiskalkulationen
herbeigeführt hat. Ebenso haben sich sämtliche Ankündigungen von Bundeskanzler
Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine
Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.