Abkommen
zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen,
Schlussakte und Berichtigungsprotokoll (549 d.B.);
Justizausschuss:
Vertrag
zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des
Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom
20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (518 d.B.);
Ausschuss
für Land- und Forstwirtschaft:
Internationaler
Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
samt Anlagen und Erklärung (514 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf
Binnenwasserstraßen (ADN) (196 d.B.);
Ausschuss
für Wissenschaft und Forschung:
Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der
Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
(517 d.B.).
b) zur
Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen
Entscheidung des Ausschusses):
Umweltausschuss:
Bericht
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umweltförderungen des Bundes 2003 sowie die Finanzvorschau über die
dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen
(III-84 d.B.).
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben nur einen Punkt auf der Tagesordnung, und wir haben in der Präsidialsitzung Konsens erzielt, dass von jeder Fraktion eine Wortmeldung mit nicht über fünf Minuten vorgesehen ist.
Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit hat das Haus dem zugestimmt und wir gehen so vor.
Bericht des Finanzausschusses über
die Regierungsvorlage (473 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung
(523 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum einzigen Punkt der Tagesordnung.
Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte, Herr Kollege.