Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 24

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sind, dass wir mit einem guten Gewissen diese Sportbekleidung tragen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.05

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor und sind auch nicht vorgesehen. Daher schließe ich die Aktuelle Stunde.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung darf ich auf ein Schriftstück verweisen, das im Sinne des § 23 Abs. 4 im Hause verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1866/J bis 1872/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1626/AB bis 1643/AB.

2. Ergänzung zur Anfragebeantwortung: 2. Zu 765/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz und das Energieabgabenvergütungs­gesetz geändert werden (516 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden (546 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (547 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaat­lichen Luftverkehr 1997 geändert werden (548 d.B.).

4. Volksbegehren:

Pensions-Volksbegehren (550 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsge­setz 2004 – PSG 2004) (512 d.B.);

Außenpolitischer Ausschuss:

Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungs­zeugnissen und Konformitätsnachweisen (513 d.B.),

Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA (515 d.B.),

Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über An­sprüche eines Mitgliedstaats gegen einen anderen Mitgliedstaat wegen Beschädigung von in seinem Eigentum stehenden, von ihm genutzten oder betriebenen Sachen oder wegen Körperverletzung oder Tod von Mitgliedern des Militär- oder Zivilpersonals seiner Einsatzkräfte im Rahmen einer Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union (519 d.B.),

 


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