gemacht worden? Ich glaube, diese Frage
sollten Sie auch noch beantworten. (Abg. Silhavy: Sie haben mir nicht zugehört,
Frau Kollegin Haidlmayr!)
Jetzt zum Arbeitslosenversicherungsgesetz: Herr Dolinschek hat die Tatsache, dass es jetzt zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes kommt, im Ausschuss damit gerechtfertigt, dass Arbeitslose schneller, effizienter und vor allem auch qualitativ besser vermittelt werden sollen. Jetzt frage ich mich, was Sie da schneller, effizienter und qualitativ noch besser machen wollen, wenn auf eine offene Arbeitsstelle neun Arbeitslose kommen. Das ist lächerlich! Bei dieser Arbeitslosensituation, die wir haben, wird sich mit dieser Gesetzesänderung in dieser Richtung absolut nichts tun, sondern bei dieser Regelung gibt es andere Profiteure, und zu diesen Profiteuren gehören schlicht und einfach die Unternehmen.
Herr Mitterlehner, Sie haben mir das im Ausschuss auch nicht beantworten können, weil es da einfach keine Antwort gibt, denn wo ich Recht habe, habe ich Recht. Das ist halt einmal so. Ich meine § 11, Nachsicht bei Selbstkündigung. Wenn man sich das anschaut, klingt das im ersten Moment gar nicht so blöd, dass es auch bei Selbstkündigung eine Nachsicht gibt, dass man unter Umständen die Wartezeit nicht einhalten muss beziehungsweise sich diese Frist verkürzt oder überhaupt fällt. Dann habe ich mir überlegt: Wie gibt es das? Haben Sie jetzt plötzlich kapiert, dass einer, wenn er seinen Job verliert, nicht einen Monat lang am Hungertuch nagen kann, sodass Sie ihm das Geld jetzt gleich von Haus aus geben? Dann bin ich aber draufgekommen: Nein, das ist es nicht, sondern es geht um etwas völlig anderes. Es geht darum, dass die Abschaffung des Entgeltfortzahlungsgesetzes vor allem kleine Unternehmen trifft, denn ein Unternehmen mit zehn, zwölf Leuten kann es finanziell in der Regel nicht tragen, wenn da einer länger krank ist. Früher hat man gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz eingezahlt und hat in der Zeit, in der jemand krank war, die Lohnkosten plus 12,8 Prozent von der Krankenkasse retourniert bekommen. Das gibt es heute nicht mehr, weil man eben Lohnnebenkosten gespart hat – so wurde es gesagt – und diese EFZ-Regelung abgeschafft wurde.
Gerade kleine Unternehmen können es sich jetzt nicht mehr leisten, dass sie jemanden, der länger arbeitslos ist, mitfinanzieren. Deshalb greifen viele Unternehmen wenn heute einer krank wird, zu der Möglichkeit, zu sagen: Du, pass auf, ich kündige dich, und wenn du wieder halbwegs beieinander bist, dann stelle ich dich wieder an! In dieser Zeit fällt er natürlich aus dem Gehalt heraus. Es muss aber nicht Krankheit sein, es kann auch kurzfristiger Arbeitsmangel in einem Unternehmen sein, dass halt fünf, sechs Wochen keine Aufträge da sind. Dann werden die Leute gekündigt und nach sechs Wochen später wieder angestellt, und in dieser Zeit werden sie praktisch arbeitslos gemeldet und kriegen ihre Leistungen aus einem anderen Topf. Das kommt für das Unternehmen günstiger, als es müsste den mitschleppen. Das haben Sie ganz klar unterstützt, das war Ihre Lösung, aber diese Lösung nützt dem Betroffenen nichts, sondern nützt ausschließlich dem Unternehmen.
Zur Zumutbarkeitsbestimmung und zum Berufsschutz: Das ist auch so eine Geschichte! Wenn heute jemand, der im Metallbereich beschäftigt ist, arbeitslos wird, beispielsweise ein Schlosser, dann muss er jetzt innerhalb einer gewissen Zeit – nämlich innerhalb von 100 Tagen – wieder einen Job annehmen, etwa als Eisenbieger auf einer Baustelle. Das Einkommen ist dort vor allem im Sommer relativ gut, und das muss er machen. Ich frage mich nur: Was macht er, wenn er dann als Eisenbieger arbeitslos wird? Dann bekommt er nämlich nichts mehr! Es gibt ganz einfach Berufe, in welchen noch sehr viele unqualifizierte Menschen tätig sind, und diese werden in Zukunft überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, einen Job zu bekommen.