Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 28

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ist nämlich die Zumutbarkeit „unter besonderen Bedingungen“, die dann letzten Endes über diese zwei Stunden hinausführen kann? Ein bisschen kritisch sehe ich auch, was den Anteil der Wegzeit bei einer Teilzeitbeschäftigung bis 20 Stunden anbelangt, weil es ein Unterschied ist, ob ich fünf Stunden am Tag arbeite oder vier Stunden am Tag oder einmal nur drei Stunden am Tag arbeiten muss. Wenn ich nämlich nur drei Stunden arbeite, dann sind eineinhalb Stunden Zumutbarkeit schon etwas übertrieben. Da wären, glaube ich, in der Praxis schon noch ein paar Nachjustierungen oder zumindest ein paar andere Bewertungs- und Beurteilungskriterien angebracht.

Ich stehe auch nicht an, Herr Bundesminister – auch an die Regierungsfraktionen gewandt –, hier zu sagen, dass ich mich sehr über Ihre Beweglichkeit gefreut habe, sodass es uns jetzt doch gelungen ist, die Sanktionen wieder auf das ursprüngliche Maß zurückzuschrauben. Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Erstregelung der vier Wochen, wie es im Entwurf war, hätten einhalten können, aber ich bin schon damit zufrieden – und ich möchte das wirklich positiv anmerken –, dass Sie da die Beweg­lichkeit gehabt haben und von den verschärften Sanktionen zurückgegangen sind.

Wo wir in den Verhandlungen nicht auf gleich gekommen sind – das sage ich auch –, das sind die Sanktionsmechanismen, wenn jemand bei Teilzeit den Entgeltanspruch auf Grund von unwahren Behauptungen wahrnehmen will, weil wir der Auffassung sind, dass es für Teilzeitbeschäftigte oft schwerer nachzuweisen ist als für die Behör­de, also für das Arbeitsmarktservice. Aber hier lag ja Ihre Aussage aus dem Ausschuss zu Grunde – ich möchte sie hier im Plenum offiziell auch noch einmal wiederholen –, dass für die Durchführungsbestimmungen und für den Durchführungserlass ein Ein­vernehmen zwischen den Sozialpartnern in dieser Frage hergestellt wird, und ich hoffe, dass es dann zu einer gewissen Ausgewogenheit kommen wird.

Kritisch anmerken möchte ich, Herr Bundesminister, dass Sie zwar Ihre Gesetzes­materien immer wunderschön betiteln, aber es ein Arbeitsmarktreformgesetz trotz allem nicht geworden ist. Das Erste, was ich zu kritisieren habe, ist, dass Sie leider gegenüber dem Begutachtungsentwurf offensichtlich vor der Wirtschaft oder der Wirt­schaftskammer in die Knie gegangen sind. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir endlich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für selbständig Erwerbstätige eingeführt hät­ten. Das hätte vielen, vielen Menschen in atypischen Verhältnissen zumindest eine Chance gegeben, in diese Versicherung zu kommen.

Sie haben auch die Chance verpasst, ein Mindestarbeitslosengeld zu verankern. Es fehlt die Bereitstellung der entsprechenden Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, und es fehlen – und das wundert mich sehr, Herr Bundesminister – Maßnahmen entsprechend den Anregungen Ihres Regierungsbeauftragten, des Herrn Blum. Er hat aus Anlass seiner 100 Tage-Tätigkeit einen wirklich hervorragenden Bericht vorgelegt, in dem zahlreiche Anregungen zur Jugendbeschäftigung enthalten sind.

Alles in allem: Wir stimmen zu, aber es ist das, was Sie unter dem Titel versprechen, nicht im Gesetz drinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.56

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


15.57

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede der Frau Abgeordneten Silhavy ist schon eine ganz eigene. In allen Punkten, die Sie angeführt haben, haben Sie das Gesetz nur kritisiert (Abg. Silhavy: Nicht in allen Punkten! Das stimmt ja nicht!), mit Recht kritisiert. Warum stimmen Sie dann zu? Was steckt dahinter? Was ist da für ein Gegengeschäft


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