Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 27

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Das heißt, Sie machen hier eindeutig ein Gesetz, das dazu beiträgt, die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren, indem sie aus dem Arbeitslosenanspruch hinausgedrängt werden. So schaut Ihre Politik aus! Unter diesen Vorzeichen wird, kann ich nur sagen, der Spruch, den Sie immer wieder aufgesagt haben – jeder Arbeitslose ist ein Arbeitsloser zuviel –, ganz merkwürdig interpretierbar. Sie meinen, jeder Arbeitslose, der den Anspruch noch nicht verwirkt hat, ist Ihnen aus Effizienz- und Kostengründen zu viel.

Wir meinen, jeder Mensch, der Arbeit sucht und sie nicht bekommt, ist ein Problemfall, dem man möglichst rasch wirksame Hilfestellung über Qualifikationsmaßnahmen, über begleitende Rahmenmaßnahmen leisten muss, damit er wieder Arbeit findet, und zwar Arbeit, von der er auch leben kann und die von ihm in Bezug auf die Zumutbarkeit in Anspruch genommen werden kann, also ohne dass es darauf hinausläuft, dass er stundenlang irgendwelche Anreisen in Kauf nehmen muss, um irgendwelche McJobs kombinieren zu können. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne kann ich Sie nur auffordern: Kehren Sie um von Ihrer Umkehr! Kehren Sie zurück zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik – im Interesse der Arbeitslosen und nicht im Interesse der Kosteneffizienz! (Beifall bei den Grünen.)

15.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. Ich erteile es ihr.

 


15.51

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Weinzinger, ich kann Ihre Einschätzung unterstreichen, was das Ver­sagen der Bundesregierung bezüglich Beschäftigungs- und Wachstumspolitik anbe­langt, Ihre Einschätzung hinsichtlich dieser Regierungsvorlage kann ich allerdings nicht teilen, vielmehr kann ich Ihnen mitteilen, dass wir der Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes unsere Zustimmung geben werden.

Positiv hervorheben möchte ich die Berücksichtigung der Betreuungspflichten auch bei der Vermittlung innerhalb des Wohnortes. Das ist auf jeden Fall qualitativ ein Fort­schritt, den wir damit erreichen können. Auch die Entgeltsicherung, vor allem bei Teil­zeitbeschäftigung, ist sicherlich ein wesentlicher Punkt, gerade was Armutsvermeidung und vor allem was das Einkommen von Frauen anbelangt.

Ich möchte auch sagen, dass die Realität zeigt, dass große Firmen, die einen Arbeits­kräftebedarf haben, Arbeitskräfte anstellen, die nicht aus der Profession kommen, die eigentlich dieser Firma zuzuordnen wäre, sondern Menschen mit anderen Ausbildun­gen bevorzugen. Das geschieht sicherlich schon auch aus Entgeltgründen – das muss man fairerweise auch dazusagen –, aber das ist Faktum. Wir haben in der Steiermark einen nicht allzu kleinen Betrieb, der hier als Beispiel angeführt werden könnte. Des Weiteren halte ich den Betreuungsplan für einen wirklichen qualitativen Fortschritt, weil er erstmals darauf Rücksicht nimmt, dass bestehende Qualifikationen – das ist ein wesentlicher Punkt – erhalten beziehungsweise erweitert werden müssen.

Ich freue mich auch, Herr Bundesminister, dass Teile unserer Forderungen hinsichtlich des Jugendausbildungssicherungsgesetzes aufgegriffen worden sind. Ich nehme an, das ist zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass es mit Wien Verhandlungen gegeben hat und gerade die Stadt Wien gezeigt hat, dass sie bereit ist, finanzielle Mittel, und zwar nicht unbeträchtliche, in die Hand zu nehmen, damit man eben positiv etwas zur Jugendbeschäftigung beitragen kann.

Grundsätzlich stellt die neue Wegzeitregelung oder die Beurteilung der Wegzeit auch eine Verbesserung dar, wobei allerdings schon ein paar Unschärfen drinnen sind. Was


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