Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 30

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das heißt: Die Arbeitslosigkeit wird mit diesem Gesetz nur weiter verschärft, indem man Unqualifizierten oder schlecht Qualifizierten noch weniger Chancen gibt, als sie bisher hatten.

Zum Problem der Wegzeit: Ich habe im Ausschuss ganz konkret gefragt, wie sich das verhält. Herr Mitterlehner, Sie kennen die Situation, denn Sie kennen sich dort auch aus. Die Leute, die zum Beispiel in Steyr arbeiten und in Hofkirchen oder in Losenstein oder irgendwo in dieser Gegend leben, hören um sechs Uhr zu arbeiten auf und sind um Viertel nach sechs auf dem Bahnhof. Der Zug geht aber erst um acht Uhr. Dann fahren diese Leute eine Dreiviertelstunde, bis sie zu Hause sind. – Handelt es sich ab Ende der Arbeitszeit, also ab Geschäftsschluss, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er daheim ankommt, um Wegzeit oder nicht? – Dazu hat Herr Fasslabend gesagt: Nein, es handelt sich dabei sicher nicht um Wegzeit!

Das heißt: Diese Leute müssen in der Regel drei bis vier Stunden auf Bahnhöfen herumsitzen, weil sie auf ein öffentliches Verkehrsmittel warten müssen, das gilt aber nicht als Wegzeit! Sie haben das Gesetz in diese Richtung also nicht verbessert, indem Sie es klarer geregelt haben, sondern Sie haben es noch weiter aufgemacht als bisher.

Frau Silhavy, ich verstehe einfach nicht, dass Sie da mitgehen! Es wird jetzt immer davon gesprochen, dass die Leute schneller vermittelt werden und alles besser wird. Ich meine: Es wird nichts besser, und die vorige Situation war schon schlimm genug. – Ich erzähle Ihnen jetzt einen Fall, der mir diese Woche per E-Mail übermittelt wurde.

Ein junger Mann ist arbeitslos. Er ist von einem Bezirk in den anderen übersiedelt und wusste nicht, wo er sich beim nächsten Termin melden muss. Er hat beim alten Arbeitsamt angerufen und mitgeteilt, dass er übersiedelt ist, und gefragt, wo er denn jetzt hingehen muss. Man hat ihm gesagt, dass er das Arbeitsamt in seinem neuen Wohnbezirk aufsuchen soll. Der Mann hat dann noch gefragt, wann er denn dort hingehen soll. Darauf erhielt er die Antwort, dass das ohnehin Wurscht sei, er solle sich halt melden, wenn er Zeit habe. Drei Tage später ist er dann dort hingegangen und hat erfahren, dass er in der fraglichen Zeit keine Notstandshilfe mehr bekommen hat. Er bekommt sie für diese Zeit einfach nicht, und das hat ihm kein Mensch gesagt!

In Zukunft bekommt er wieder die Arbeitslose, aber nur unter der Voraussetzung, dass er einen Zettel unterschreibt – das muss man sich einmal geben! –, dass er innerhalb von zwei Monaten einen Job suchen wird. – So etwas Verrücktes habe ich überhaupt noch nie gehört! Man kann sich doch nicht verpflichten, dass man innerhalb von zwei Monaten einen Job bekommen wird, wenn man zwei Jahre lang inklusive Suche durch das Arbeitsamt nichts gefunden hat!

Das sind die Ergebnisse dieses Gesetzes. Durch diese Neuregelung wurde es noch verschärft. Ich denke: Einem solchen Gesetz kann man nicht zustimmen, denn das geht absolut nur auf Kosten der arbeitslosen und Arbeit suchenden Menschen, und es ist einfach nicht tragbar, was Sie mit diesen aufführen! (Beifall bei den Grünen.)

16.03

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dolinschek –: Aber jetzt, Sigi!)

 


16.03

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem ich die Ausführungen der Kontraredner, jetzt der Grünen, verfolgt habe, muss ich jetzt feststellen: Der Sozial­sprecher der Grünen Öllinger war im Sozialausschuss nicht anwesend, weil er verhin-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite