Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 35

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt: Auch 200 000 Arbeitslose sind jedem von uns zu viel, das steht außer Frage, jeder Einzelne ist zu viel. Aber man darf diesbezüglich keine Milchmädchenrechnung anstellen. Herr Öllinger ist jetzt nicht mehr im Saal, aber Frau Haidlmayr hat das auch so gesagt: Es ist eine Milchmädchen­rechnung, wenn man sagt, dass beim AMS so und so viele offene Stellen gemeldet sind und so und so viele Leute Jobs suchen. Das disqualifiziert sich von selbst!

Sie wissen ganz genau, dass die allermeisten offenen Stellen beim AMS überhaupt nicht gemeldet sind. Herr Öllinger, strukturell wichtig ist, dass die Zahl der offenen Stellen insgesamt jetzt wieder steigend ist. Das gehört zu den Schwalben, die hoffentlich bald auch insgesamt im Arbeitsmarkt ein wenig Sommer bringen werden!

Frau Abgeordnete Weinzinger, ich bin in der Politik manches durchaus auch an pointierter Polemik gewohnt. Das ist kein Problem! Lassen Sie es mich aber doch zurückweisen, auch wenn Sie jetzt auch nicht im Saal sind! Schade, wenn die Debatte so abläuft! Sie sprechen von drei Phasen: „Arbeit schaffen!“ sei einmal der Slogan der Regierung gewesen. – Eine Regierung hat leider Gottes noch nie Arbeitsplätze geschaffen! Wenn, dann hat eine Regierung mit dem Gesetzgeber die Rahmen­bedin­gungen geschaffen, und die Unternehmungen haben dann Arbeitsplätze geschaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dann sei die Arbeitslosigkeit verwaltet worden.

Und jetzt würden wir die Arbeitslosen bekämpfen! – Also das ist nicht mehr pointiert, das ist polemisch, und das weise ich im Interesse der Arbeitslosen dieses Landes ganz deutlich zurück, auch wenn Sie jetzt nicht im Saal sind, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Silhavy, in Sachen Arbeitslosenversicherung für Selbständige sage ich Ihnen: Das ist aufgeschoben, nicht aufgehoben. Wir sind da noch nicht so weit, aber ich habe durchaus vor, dieses Projekt weiter zu betreiben.

Ein Mindestarbeitslosengeld können auch Sie nicht wollen, sehr geehrte Frau Abgeord­nete, denn mit einem Mindestarbeitslosengeld im Sinne einer definierten Summe ent­steht automatisch Ungerechtigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigten, die dann mit einem aktiven Erwerbseinkommen weniger haben als mancher, der einfach ein Mindest­arbeits­losengeld bezieht. – Das funktioniert nie und nimmer.

Wir haben ja soziale Parameter eingeführt – das war ich, das waren keine Vorgänger, sondern das geschah nach dem Jahr 2000 –, indem wir festgelegt haben, dass Allein­stehende ohne Betreuungspflichten dann, wenn ihr Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum liegt, zumindest 60 Prozent – nicht 55 Prozent – Nettoersatzrate be­kommen, und wenn sie Betreuungspflichten haben, erhalten sie eine Nettoersatzrate von 80 Prozent. Dort haben wir also Maßnahmen gesetzt, aber da ist man schon ziemlich knapp an der Grenze des Schaffens von Ungerechtigkeiten. Es kann nie so sein – jedenfalls aus meiner Sicht –, dass sich Arbeitslosigkeit auch finanziell lohnt. Es braucht auch in dieser Hinsicht Anreize, zurück in die Beschäftigung zu gehen. (Abg. Silhavy: Aber es kann ja nicht sein, dass eine Leistung ...!)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Haidlmayr, auch an Ihre Adresse nochmals ein paar Worte zur Entgeltfortzahlung: Abgesehen davon, dass ich es nach wie vor für sinnvoll halte, dieses „Risiko“ – unter Anführungszeichen – auf die betriebliche Ebene zu transferieren und nicht weiter Lohnnebenkosten entstehen zu lassen, hat das über­haupt nichts mit dem Thema Arbeitslosigkeit zu tun, sondern ausschließlich mit dem Thema Krankenstand. Diesen Zusammenhang habe ich Ihnen schon im Ausschuss deutlich zu machen versucht. Ich muss es heute noch einmal sagen, weil Sie es in Ihrer Plenarrede wieder erwähnt haben.

 


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