Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wie gesagt: Auch 200 000 Arbeitslose sind
jedem von uns zu viel, das steht außer Frage, jeder Einzelne ist zu viel. Aber
man darf diesbezüglich keine Milchmädchenrechnung anstellen. Herr Öllinger ist
jetzt nicht mehr im Saal, aber Frau Haidlmayr hat das auch so gesagt: Es ist
eine Milchmädchenrechnung, wenn man sagt, dass beim AMS so und so viele offene
Stellen gemeldet sind und so und so viele Leute Jobs suchen. Das
disqualifiziert sich von selbst!
Sie wissen ganz genau, dass die allermeisten offenen Stellen beim AMS überhaupt nicht gemeldet sind. Herr Öllinger, strukturell wichtig ist, dass die Zahl der offenen Stellen insgesamt jetzt wieder steigend ist. Das gehört zu den Schwalben, die hoffentlich bald auch insgesamt im Arbeitsmarkt ein wenig Sommer bringen werden!
Frau Abgeordnete Weinzinger, ich bin in der
Politik manches durchaus auch an pointierter Polemik gewohnt. Das ist kein
Problem! Lassen Sie es mich aber doch zurückweisen, auch wenn Sie jetzt auch
nicht im Saal sind! Schade, wenn die Debatte so abläuft! Sie sprechen von drei
Phasen: „Arbeit schaffen!“ sei einmal der Slogan der Regierung gewesen. – Eine
Regierung hat leider Gottes noch nie Arbeitsplätze geschaffen! Wenn, dann hat
eine Regierung mit dem Gesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen, und die
Unternehmungen haben dann Arbeitsplätze geschaffen. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Dann sei die Arbeitslosigkeit verwaltet worden.
Und jetzt würden wir die Arbeitslosen bekämpfen! –
Also das ist nicht mehr pointiert, das ist polemisch, und das weise ich im
Interesse der Arbeitslosen dieses Landes ganz deutlich zurück, auch wenn Sie
jetzt nicht im Saal sind, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Abgeordnete Silhavy, in Sachen Arbeitslosenversicherung für Selbständige sage ich Ihnen: Das ist aufgeschoben, nicht aufgehoben. Wir sind da noch nicht so weit, aber ich habe durchaus vor, dieses Projekt weiter zu betreiben.
Ein Mindestarbeitslosengeld können auch Sie nicht wollen, sehr geehrte Frau Abgeordnete, denn mit einem Mindestarbeitslosengeld im Sinne einer definierten Summe entsteht automatisch Ungerechtigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigten, die dann mit einem aktiven Erwerbseinkommen weniger haben als mancher, der einfach ein Mindestarbeitslosengeld bezieht. – Das funktioniert nie und nimmer.
Wir haben ja soziale Parameter
eingeführt – das war ich, das waren keine Vorgänger, sondern das geschah
nach dem Jahr 2000 –, indem wir festgelegt haben, dass Alleinstehende
ohne Betreuungspflichten dann, wenn ihr Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum
liegt, zumindest 60 Prozent – nicht 55 Prozent –
Nettoersatzrate bekommen, und wenn sie Betreuungspflichten haben, erhalten sie
eine Nettoersatzrate von 80 Prozent. Dort haben wir also Maßnahmen
gesetzt, aber da ist man schon ziemlich knapp an der Grenze des Schaffens von
Ungerechtigkeiten. Es kann nie so sein – jedenfalls aus meiner
Sicht –, dass sich Arbeitslosigkeit auch finanziell lohnt. Es braucht auch in
dieser Hinsicht Anreize, zurück in die Beschäftigung zu gehen. (Abg. Silhavy: Aber es kann ja nicht sein,
dass eine Leistung ...!)
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Haidlmayr, auch an Ihre Adresse nochmals ein paar Worte zur Entgeltfortzahlung: Abgesehen davon, dass ich es nach wie vor für sinnvoll halte, dieses „Risiko“ – unter Anführungszeichen – auf die betriebliche Ebene zu transferieren und nicht weiter Lohnnebenkosten entstehen zu lassen, hat das überhaupt nichts mit dem Thema Arbeitslosigkeit zu tun, sondern ausschließlich mit dem Thema Krankenstand. Diesen Zusammenhang habe ich Ihnen schon im Ausschuss deutlich zu machen versucht. Ich muss es heute noch einmal sagen, weil Sie es in Ihrer Plenarrede wieder erwähnt haben.