Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 56

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Konkret vorgesehen ist, dass ein besonderes Verhandlungsgremium mit den zustän­digen Organen der beteiligten Gesellschaften eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft abschließt, wobei Mindestinhalte gesetzlich vorgegeben sind. Scheitern diese Verhandlungen über so eine Verein­barung, werden Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte beziehungsweise Bestim­mungen bezüglich der Einrichtung eines Betriebsrates in der Europäischen Gesell­schaft kraft Gesetzes festgelegt. Als Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz dieser Euro­päischen Gesellschaft vorgesehen. Diese vorgesehenen Bestimmungen dieser Richt­linie sind ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmervertretung auf grenzüberschrei­tender Ebene und als Ergänzung zur gesetzlichen Betriebsverfassung zu sehen. Öster­reich setzt mit diesem Gesetz eine entsprechende EU-Richtlinie um, und wir stimmen diesem natürlich gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

17.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


17.37

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich möchte die erste Wortmeldung meinerseits unter Ihrem Vorsitz zum Anlass nehmen, Ihnen herzlichst zur Wahl zu gratulieren und Sie um eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Monaten und Jahren zu bitten, sehr geehrte Frau Präsidentin Prammer!

Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, die Regierungsvorlage, die Ihnen vorliegt, soll zum Status der Europäischen Gesellschaft Klarheit schaffen hin­sichtlich der Beteiligung von Arbeitnehmern. Hier gibt es eine klare Priorität, nämlich die Priorität, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Vereinbarung, die zwi­schen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in guter sozialpartnerschaftlicher Manier ausgehandelt wird, geregelt werden soll. Und für den Fall, dass es eine solche Ver­einbarung nicht gibt, gelten zwingende Auffangregelungen.

Was meine ich mit der Beteiligung der Arbeitnehmer in dieser Europäischen Ge­sellschaft? – Da geht es insbesondere um das Recht auf Unterrichtung, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Mitbestimmung. Es ist schon gesagt worden, dass in den dieser Verhandlung heute vorauseilenden Gesprächen sehr vieles außer Streit gestellt werden konnte, aber nicht alles, wie das ja auch aus dem Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion hervorgeht.

Da möchte ich schon dazusagen: Für den Fall, dass es zu dieser Vereinbarung nicht kommt, schlagen Sie gemäß Ihrem Abänderungsantrag ein Entsendungsrecht der frei­willigen Berufsvereinigung, das heißt der Gewerkschaft, vor. Das ginge mir einen Schritt zu weit. Ganz abgesehen davon mache ich darauf aufmerksam, dass Sie in den Vorgesprächen von einem Entsendungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung ausgegangen sind, sodass hier eine gewisse Veränderung Ihrer Position festgehalten werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird, wie das Abgeordneter Neugebauer auch gesagt hat, in der Praxis wohl keine Rolle spielen, und zwar deswegen, weil diese Europäische Gesellschaft generell von größeren Strukturen gebildet wird und in diesen größeren Strukturen im Regelfall ein Betriebsrat eingerichtet sein wird. Wie gesagt, daher kaum von Relevanz.

Der zweite Teil Ihres Abänderungsantrages sieht eine Gleichberechtigung von Arbeit­nehmervertretern im Aufsichts- und Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft in


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