Konkret vorgesehen ist, dass ein besonderes Verhandlungsgremium mit den zuständigen Organen der beteiligten Gesellschaften eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft abschließt, wobei Mindestinhalte gesetzlich vorgegeben sind. Scheitern diese Verhandlungen über so eine Vereinbarung, werden Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte beziehungsweise Bestimmungen bezüglich der Einrichtung eines Betriebsrates in der Europäischen Gesellschaft kraft Gesetzes festgelegt. Als Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz dieser Europäischen Gesellschaft vorgesehen. Diese vorgesehenen Bestimmungen dieser Richtlinie sind ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmervertretung auf grenzüberschreitender Ebene und als Ergänzung zur gesetzlichen Betriebsverfassung zu sehen. Österreich setzt mit diesem Gesetz eine entsprechende EU-Richtlinie um, und wir stimmen diesem natürlich gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.
17.37
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich möchte die erste Wortmeldung meinerseits unter Ihrem Vorsitz zum Anlass nehmen, Ihnen herzlichst zur Wahl zu gratulieren und Sie um eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Monaten und Jahren zu bitten, sehr geehrte Frau Präsidentin Prammer!
Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, die Regierungsvorlage, die Ihnen vorliegt, soll zum Status der Europäischen Gesellschaft Klarheit schaffen hinsichtlich der Beteiligung von Arbeitnehmern. Hier gibt es eine klare Priorität, nämlich die Priorität, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Vereinbarung, die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in guter sozialpartnerschaftlicher Manier ausgehandelt wird, geregelt werden soll. Und für den Fall, dass es eine solche Vereinbarung nicht gibt, gelten zwingende Auffangregelungen.
Was meine ich mit der Beteiligung der Arbeitnehmer in dieser Europäischen Gesellschaft? – Da geht es insbesondere um das Recht auf Unterrichtung, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Mitbestimmung. Es ist schon gesagt worden, dass in den dieser Verhandlung heute vorauseilenden Gesprächen sehr vieles außer Streit gestellt werden konnte, aber nicht alles, wie das ja auch aus dem Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion hervorgeht.
Da möchte ich schon dazusagen: Für den Fall, dass es zu dieser Vereinbarung nicht kommt, schlagen Sie gemäß Ihrem Abänderungsantrag ein Entsendungsrecht der freiwilligen Berufsvereinigung, das heißt der Gewerkschaft, vor. Das ginge mir einen Schritt zu weit. Ganz abgesehen davon mache ich darauf aufmerksam, dass Sie in den Vorgesprächen von einem Entsendungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung ausgegangen sind, sodass hier eine gewisse Veränderung Ihrer Position festgehalten werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird, wie das Abgeordneter Neugebauer auch gesagt hat, in der Praxis wohl keine Rolle spielen, und zwar deswegen, weil diese Europäische Gesellschaft generell von größeren Strukturen gebildet wird und in diesen größeren Strukturen im Regelfall ein Betriebsrat eingerichtet sein wird. Wie gesagt, daher kaum von Relevanz.
Der zweite Teil Ihres Abänderungsantrages sieht eine Gleichberechtigung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichts- und Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft in