jeder Beziehung vor. Hier mache ich schon
darauf aufmerksam, dass dies in Österreich in den Fällen eben nicht gilt, wo
es in Ausschüssen um die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern
des Vorstandes geht. Das heißt, auch hier geht Ihr Abänderungsantrag einen
Schritt zu weit und ist die Vorgangsweise, die in der Regierungsvorlage
vorgeschlagen wird, auch durchaus im Einklang mit der Richtlinie der
Europäischen Union. – Danke, Frau Präsidentin. (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
17.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Nürnberger. Ich erteile es ihm.
17.40
Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ich verspreche Ihnen, Frau Präsidentin, ich werde mich ganz zahm benehmen, um Sie nicht in die Verlegenheit zu bringen, gerade mir als Erstem einen Ordnungsruf erteilen zu müssen, denn normalerweise ... (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der ÖVP.)
Es ist der Inhalt dieses Gesetzes heute schon erläutert worden, ich brauche daher nicht mehr näher darauf einzugehen. Es ist in den Ausführungen des Herrn Ministers und auch in jenen des Abgeordneten Neugebauer nicht zu erkennen gewesen, dass Sie unserem Abänderungsantrag die Zustimmung geben werden. Daher werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, obwohl ich zugeben muss, dass wir diesem Gesetz sehr gerne zugestimmt hätten, weil es doch auf der einen Seite Verbesserungen bringt, nämlich Verbesserungen für die Wirtschaft.
Es werden in der Regierungsvorlage – ich möchte das positiv bemerken – zwar die österreichische Gesetzeslage bei der Mitbestimmung und diverse Rechtsnormen berücksichtigt, aber wir müssen, wenn wir nach den internationalen Richtlinien unserer internationalen Gewerkschaftsverbände gehen, feststellen, dass Sie zum zweiten Mal die Chance vertan haben, sehr klare und eindeutige Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmer zu vereinbaren. Wir wollten da mit Hilfe unseres Abänderungsantrages zu klareren Regelungen kommen.
Darüber hinaus gibt es noch zwei, drei weitere Kritikpunkte. Zum Beispiel: Wenn im § 230 vorgeschrieben wird, dass Häufigkeit, Ort und Dauer der Betriebsratssitzungen schon im Vorhinein festgelegt werden müssen, dann ist das völlig fern jeder Realität, weil sich Sitzungsorte und Termine jeweils nach den Ereignissen und Erfordernissen richten müssen.
Die Einschränkung der Kosten für nur einen Sachverständigen ist auch nicht zu akzeptieren, weil die Themenbereiche, die angesprochen werden müssen, sehr unterschiedlich sein können und in der Regel auch sind und es daher mehrere Experten geben müsste.
Wie gesagt, es
sind sicherlich einige positive Aspekte in diesem Gesetz enthalten. Wir hätten
ihm auch gerne unsere Zustimmung gegeben, aber da die Arbeitnehmerrechte, die
Mitbestimmungsrechte nicht jene Qualität aufweisen, die wir uns vorstellen,
können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.