Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 475 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend §§ 218 und 248 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Abgeordnete, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich
auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf aussprechen, um ein
Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und damit
ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
(2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 2. SVÄG 2004) (536 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Wünscht die Frau Berichterstatterin das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Somit ist die Debatte eröffnet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. Ihre freiwillig gewählte Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.54
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die gegenständliche Regierungsvorlage muss deswegen so dringlich behandelt werden, weil der Verfassungsgerichtshof bei der Pensionsreform 2000 die Absätze 2, 3, 4 und 5 des § 264 ASVG aufgehoben hat.