Wir haben in der Ausschusssitzung schon bekundet, dass wir zum
einen sehr bedauert haben, dass Sie bis zum letzten Abdruck gewartet haben, um
uns diese Regierungsvorlage zu übermitteln, und dass zum anderen in der
Regierungsvorlage viele unserer Kritikpunkte nicht berücksichtigt worden sind.
Was aber noch
viel erstaunlicher ist, ist folgender Umstand: Der Abänderungsantrag, von dem
uns angekündigt wurde, dass wir ihn bekommen, und bei dem Kollege Tancsits als
Sozialsprecher der ÖVP uns im Ausschuss zugesichert hat, dass wir ihn
24 Stunden vorher, spätestens am Montag, bekommen, und den wir auch
erhalten haben, enthält wesentlich mehr Abänderungen, als angekündigt worden
ist. Er enthält Teilsanierungen für die Bauern-Sozialversicherung im Bereich
der Krankenversicherung, Umschichtungen von der Unfallversicherung der Bauern
zur Krankenversicherung und Beitragsveränderungen in der
Bauern-Krankenversicherung.
Sie haben das,
was Sie medial angekündigt haben, nämlich bei der Bauern-Sozialversicherung
Änderungen bis 1. Juli durchführen zu wollen, in einem Abänderungsantrag
eingebracht. Ich finde das sehr, sehr unredlich, muss ich Ihnen sagen, meine
Damen und Herren von den Koalitionsparteien, denn eigentlich sollte so etwas in
die Begutachtung gehen und nicht in Form eines Abänderungsantrages im Rahmen
der zweiten Lesung in dieses Hohe Haus kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich finde es auch
gänzlich unverständlich, wenn Sie bei der grundsätzlichen Debatte über die
Finanzierung der Krankenversicherungen einen Teil, einen Versicherungsträger
herausnehmen, um Teilsanierungen durchzuführen, und den Rest der Krankenversicherungen
im Regen stehen lassen, was die Finanzierungsaspekte anbelangt.
Bis dato hat die
Frau Bundesministerin Rauch-Kallat verschwiegen, wie sie sich das wirklich
vorstellt. Wir wissen nach wie vor nicht, welche Konzepte Sie haben, um die
Krankenversicherungen finanziell wieder auf gesunde Beine zu stellen.
Das ist wirklich sehr empörend und zeigt eindeutig, dass Sie wieder einmal
nur Klientelpolitik betreiben, dass es Ihnen nicht um das Gesundheitswesen an
sich geht, sondern dass Sie einfach nur die Bedürfnisse und Anregungen einer
offensichtlich von Ihnen sehr stark geprägten Sozialversicherung
berücksichtigen.
Das glaube ich schon, Herr Präsident (in
Richtung des Abg. Grillitsch),
dass Sie dazu nicken, weil es Ihre Gruppe ist, die Sie da vertreten. Aber
können Sie das im Sinne von Solidarität gegenüber allen anderen Versicherten,
zum Beispiel ASVG-Versicherten, wirklich so vertreten? (Abg. Grillitsch nickt.)
Glauben Sie, dass das wirklich noch dem Parlamentarismus entspricht? (Abg. Grillitsch: Ja!) Dann tun
Sie mir sehr Leid, denn dann haben Sie ein sehr eingeschränktes
Demokratieverständnis. Das möchte ich Ihnen hier schon sagen! (Beifall bei der
SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)
Auf den gesamten Gesundheitsaspekt wird unser Gesundheitssprecher, Kollege
Lackner, noch näher eingehen. Ich möchte noch zur ursprünglichen Vorlage ein
paar Punkte sagen, Herr Staatssekretär.
Sie sind zwar von einem Jahr auf zwei Jahre vor dem Todeszeitpunkt gegangen, es hat Ihnen aber sogar Frau Ministerin Rauch-Kallat bestätigt, dass das zu wenig ist. Es hat das Justizministerium gesagt: Wenn man schon nur zwei Jahre nimmt, dann muss man aber die besten zwölf Monate nehmen. Auch das haben Sie nicht berücksichtigt! Sie haben Leistungen der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung mit Nettobezügen drinnen und nicht mit Brutto beziehungsweise mit der Beitragsbemessungsbasis, was wieder eine wesentliche Veränderung beim Einkommensbegriff darstellt. Und Sie haben erstmalig auch die Unfallversicherungsleistungen drinnen. Das