Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 62

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gibt es eigentlich bisher nur bei der Ausgleichszulage und sonst nirgendwo als Ein­kommensbegriff. Ich finde es ungeheuerlich, dass Sie das heranziehen.

Daher ist mir schon klar, dass Sie am allerletzten Tag mit dieser Regierungsvorlage daherkommen, weil Sie ganz genau wissen, dass das, was Sie da machen, gegenüber den Menschen, die ein Anrecht auf mehr Sicherheit haben, nicht in Ordnung ist.

Alles in allem kann man sagen: Weder kommen Sie mit dieser Regierungsvorlage dem, was der Verfassungsgerichtshof von Ihnen verlangt, aus unserer Sicht nach, noch hat das etwas mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun, weil es wieder Zufälligkeiten der Lebensabläufe und -verläufe nicht ausschließt. Wir lehnen daher diese Vorlage ab.

Wie gesagt, zum Abänderungsantrag wird Kollege Lackner noch ausführlich Stellung nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Seine freiwillig gewählte Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.58

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur gegenständlichen Regie­rungsvorlage, die im Wesentlichen eine Sanierung der Hinterbliebenenpensions-Re­gelung nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes darstellt, sprechen. Ich möchte aber auch einige Bemerkungen machen, was die parlamentarische Vorgangs­weise und die Beratungen aus der Sicht meiner Vorrednerin betrifft.

Es ist richtig, dass die Regierungsparteien angekündigt haben, im Rahmen dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes auch noch andere Änderungen, die für die Erhaltung der sozialen Krankenversicherung notwendig sind und die Fortschritte für den Patienten bringen sollen, mitzuverhandeln. Wir haben aus diesem Grund in der vergangenen Woche versucht, einen zusätzlichen Sozialausschusstermin zustande zu bringen, doch das ist nicht gelungen. Ich mache Ihnen das nicht zum Vorwurf, Frau Kollegin, Sie haben sich sicherlich bemüht, aber das ist nicht gelungen, daher werden wir diese umfangreichen Änderungen heute natürlich auch nicht vornehmen. Ich bitte Sie daher, sich in Ihren Debattenbeiträgen auf die vorliegende Regierungsvorlage zu beschränken. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es bei der Hinterbliebenenpension? – Das klarzustellen ist, glaube ich, schon wichtig, vor allem um Fehlinformationen dahin gehend, dass hier Änderungen vorgenommen und Witwenpensionen verschlechtert würden, von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen. – Der Grundsatz der Berechnung, der Grundsatz der Versorgung, die auf das Familieneinkommen von Witwen oder Witwern abstellt, wird gleich gelassen. Dieser Grundsatz lautet, dass wir bei etwa gleichen Einkommen von zwei Pensionen 40 Prozent an Hinterbliebenenpension so wie jetzt auch in Zukunft auszahlen werden. Dieser Betrag ändert sich – und wird sich auch in Zukunft ändern – beim Vorliegen von sehr hohen Einkommen. Da kann die Hinterbliebenenversorgung, wenn 6 900 € im Monat ohnehin vorhanden sind, bis auf null absinken – oder sie kann, bei niedrigen Einkommen, auf 60 Prozent steigen.

Noch einmal: Das bleibt unverändert. Das, was der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis kritisiert hat, war die Berechnung dieser beiden Einkommen. Bisher wurden die Bemessungsgrundlagen der beiden Pensionen miteinander ver­glichen, und dabei ist es bei einer Reihe von Fällen zu nicht vorhersehbaren und nicht berechenbaren Einkommenseinstufungs-Willkürlichkeiten gekommen, sodass wir in der Verbesserung der Bemessung der Witwen-/Witwerpension jetzt auf die tat-


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