gibt es eigentlich bisher nur bei der Ausgleichszulage und sonst nirgendwo
als Einkommensbegriff. Ich finde es ungeheuerlich, dass Sie das heranziehen.
Daher ist mir
schon klar, dass Sie am allerletzten Tag mit dieser Regierungsvorlage
daherkommen, weil Sie ganz genau wissen, dass das, was Sie da machen, gegenüber
den Menschen, die ein Anrecht auf mehr Sicherheit haben, nicht in Ordnung ist.
Alles in allem
kann man sagen: Weder kommen Sie mit dieser Regierungsvorlage dem, was der
Verfassungsgerichtshof von Ihnen verlangt, aus unserer Sicht nach, noch hat das
etwas mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun, weil es wieder Zufälligkeiten der
Lebensabläufe und -verläufe nicht ausschließt. Wir lehnen daher diese Vorlage
ab.
Wie gesagt, zum
Abänderungsantrag wird Kollege Lackner noch ausführlich Stellung nehmen. (Beifall
bei der SPÖ.)
17.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Tancsits. Seine freiwillig gewählte Redezeit beträgt
8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.58
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr
Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur gegenständlichen Regierungsvorlage,
die im Wesentlichen eine Sanierung der Hinterbliebenenpensions-Regelung nach
dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes darstellt, sprechen. Ich möchte
aber auch einige Bemerkungen machen, was die parlamentarische Vorgangsweise
und die Beratungen aus der Sicht meiner Vorrednerin betrifft.
Es ist richtig,
dass die Regierungsparteien angekündigt haben, im Rahmen dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes
auch noch andere Änderungen, die für die Erhaltung der sozialen
Krankenversicherung notwendig sind und die Fortschritte für den Patienten
bringen sollen, mitzuverhandeln. Wir haben aus diesem Grund in der vergangenen
Woche versucht, einen zusätzlichen Sozialausschusstermin zustande zu bringen,
doch das ist nicht gelungen. Ich mache Ihnen das nicht zum Vorwurf, Frau
Kollegin, Sie haben sich sicherlich bemüht, aber das ist nicht
gelungen, daher werden wir diese umfangreichen Änderungen heute natürlich auch nicht
vornehmen. Ich bitte Sie daher, sich in Ihren Debattenbeiträgen auf die
vorliegende Regierungsvorlage zu beschränken. (Beifall bei der ÖVP.)
Worum geht es bei der Hinterbliebenenpension? – Das klarzustellen ist, glaube ich, schon wichtig, vor allem um Fehlinformationen dahin gehend, dass hier Änderungen vorgenommen und Witwenpensionen verschlechtert würden, von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen. – Der Grundsatz der Berechnung, der Grundsatz der Versorgung, die auf das Familieneinkommen von Witwen oder Witwern abstellt, wird gleich gelassen. Dieser Grundsatz lautet, dass wir bei etwa gleichen Einkommen von zwei Pensionen 40 Prozent an Hinterbliebenenpension so wie jetzt auch in Zukunft auszahlen werden. Dieser Betrag ändert sich – und wird sich auch in Zukunft ändern – beim Vorliegen von sehr hohen Einkommen. Da kann die Hinterbliebenenversorgung, wenn 6 900 € im Monat ohnehin vorhanden sind, bis auf null absinken – oder sie kann, bei niedrigen Einkommen, auf 60 Prozent steigen.
Noch einmal: Das bleibt unverändert. Das, was der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis kritisiert hat, war die Berechnung dieser beiden Einkommen. Bisher wurden die Bemessungsgrundlagen der beiden Pensionen miteinander verglichen, und dabei ist es bei einer Reihe von Fällen zu nicht vorhersehbaren und nicht berechenbaren Einkommenseinstufungs-Willkürlichkeiten gekommen, sodass wir in der Verbesserung der Bemessung der Witwen-/Witwerpension jetzt auf die tat-