sächlichen, realen Einkommen abstimmen – wobei vom Verfassungsgerichtshof jene zum Todeszeitpunkt genannt wurden. Wir sind so weit gegangen – und dafür sprechen die entsprechenden Stellungnahmen und Gutachten –, dass wir hier einen zweijährigen Bemessungszeitraum einführen, vor allem um den jeweiligen Hinterbliebenen beziehungsweise die Hinterbliebene von Zufälligkeiten einer Einkommens-Momentaufnahme zu schützen.
Saniert, verändert wird also nicht die Witwenpension, sondern saniert wird die Berechnung der Bemessung derselben. Dass dies in Summe nicht nur zu einer gerechteren, zu einer planbareren, zu einer berechenbareren Bemessung führen wird, sondern auch noch mit einer leichten Zuwaage für die Betroffenen verbunden sein wird, kann man daraus ersehen, dass die uns vorliegenden Berechnungen der Sozialversicherung von geringfügigen Mehrkosten gegenüber der jetzigen Regelung in der Höhe von 3 Millionen € ausgehen.
Meine Damen und Herren! Ich nehme an, dass Sie unter diesen Gegebenheiten der Gesetzesvorlage zustimmen werden, weil wir damit dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes zur Sanierung entsprechen und weil wir damit für die betroffenen Hinterbliebenen eine Verbesserung vornehmen.
Ich denke also, dass dieser notwendigen
Änderung – zeitgerecht im Sinne des Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofes – nichts im Wege steht, und bitte um Ihre
Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Er wünscht eine Redezeit von 7 Minuten. – Bitte.
18.04
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Präsidentin, auch ich gratuliere Ihnen, und Ihnen zuliebe werde ich heute von der „ChefärztInnenpflicht“ sprechen! (Beifall und Bravoruf bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.) – Nicht zu viel Lob, sonst kommt man ja nicht mehr zum Reden!
Dieses Gesetz wäre im Prinzip, was die ChefärztInnenpflicht betrifft, durchaus in einigen Zügen positiv gewesen, aber Sie versuchen immer wieder – ich sage jetzt nicht „Kraut und Rüben“ – unterschiedliche Materien in eine Beschlussfassung zusammenzustopfen, möchte ich fast sagen, sodass eine differenzierte Ja- oder Nein- Antwort, eine Zustimmung oder Ablehnung, einfach dann sachbezogen nicht möglich ist. Es tut mir Leid, aber Sie haben das auch irgendwie durch vielleicht Überstrapazierung von Taktik und Strategie verhindert.
Die Regelung ist deswegen positiv, weil sie jedenfalls Erleichterungen für PatientInnen bringt und ihnen mühsame, zeitaufwendige Besuche bei den Kassen erspart. Trotzdem ist sie nicht mehr als ein erster Schritt in eine möglicherweise richtige Richtung. Ich hätte mir, verbunden mit einem ersten Schritt, erwartet, dass man diese Regelung befristet, um auch Anreize zum zweiten Schritt zu schaffen und Überlegungen anzustellen, wie man hier zu besseren Lösungen kommen kann.
Kritik an diesem Gesetz sollte deswegen erfolgen, weil der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht unbeträchtlich ist, die Kontrolle, vor allem die individuelle Kontrolle von verschriebenen Medikamenten bei PatientInnen mehr als arbeitsaufwendig ist und auch der Sanktionsmechanismus, der ÄrztInnen betreffen würde, in seiner Ausgestaltung oder Durchführbarkeit letztlich fragwürdig erscheint.