Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 70

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Gruppen gerechtfertigte Gründe für eine Erhöhung gibt, dann kommt es trotzdem, auch wenn die Pensionisten sagen: Das trifft uns hart! (Zwischenruf des Abg. Marizzi.)

Bei den Bauern kommt dann, wenn ein FPÖ-Vertreter etwas dagegen sagt, die Erhöhung nicht! Wir lernen: Bisher waren wir der Meinung, dass es nur dann, wenn das ein ÖVP-Bauernvertreter sagt, nicht kommt. Jetzt wissen wir, auch ein FPÖ-Bauernvertreter in der Stunde der Not der FPÖ kann erreichen, dass eine Erhöhung – in diesem Fall eine Harmonisierung! – der Beiträge, die, weil sie, obwohl sie wieder nur in einem Versicherungsbereich erfolgt, die Harmonisierung intendiert, dann, wenn es der FPÖ nicht passt und die Stunde für sie zu schwer ist, nicht kommt. Dann kommt auch die Chefarztpflicht nicht. Dann kommt gar nichts. Und dann kommt nicht einmal ein Regierungsvertreter heraus und sagt uns, warum etwas nicht kommt. (Abg. Marizzi: Aber es kommen wieder Wahlen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist tatsächlich absurdes Theater!

Frau Kollegin Steibl, Sie haben, und das ist der zweite Teil, die Witwenpensionen geschildert. Es gäbe noch vieles zu sagen, Sie haben aber trotzdem wieder nur eines geschafft, nämlich die litaneiartige Aufzählung dessen (Zwischenruf der Abg. Steibl), was Sie im Bereich der Pensionen jetzt durch die Pensionsreform 2003 erreicht haben. Sie haben die Probleme wieder nicht erwähnt, sehr wohl aber versucht, den Fokus darauf zu richten, dass es über 400 000 Witwer- und Witwenpensionen, und davon die meisten Frauen, gibt.

Reden wir einmal darüber, dass es eigentlich eines modernen Pensionswesens, eines modernen Staatswesens und eines modernen Sozialversicherungswesens unwürdig ist, wenn Frauen, die sehr viel an Arbeit – wenn auch nicht unbedingt an Erwerbs­arbeit, sondern das Gros der Arbeit außerhalb der Erwerbsarbeit – leisten, keine eigen­ständige Alterssicherung haben. (Abg. Steibl: ... Mütterpension!) Und damit meine ich nicht nur die Belohnung fürs Kinderkriegen, denn es gibt auch Frauenarbeit jenseits des Kinderkriegens. Und wir sollten auch nicht die Anzahl der Kinder als Maßstab für die Pensionshöhe hernehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Reden wir darüber, dass es ein modernes Sozialversicherungswesen durchaus vertra­gen könnte (Abg. Steibl: ...! Dann müssen die Väter genauso in Teilzeit gehen!), jedem, der ein bestimmtes Alter erreicht hat, eine eigenständige Alterssicherung bezie­hungsweise Grundsicherung zu geben! Reden wir auch darüber, dass Pensions­splitting durchaus notwendig und möglich ist, aber ein Pensionssplitting einer Sozial­versicherungspension nur dann einen Sinn macht, wenn es einen entsprechenden Sockel gibt, sonst stürzen unter Umständen bei den niedrigen Pensionen, die viele in Österreich erhalten, beide in die Armut oder in die Ausgleichszulage!

Reden wir darüber, was für ein modernes Pensions- und Sozialversicherungswesen in Österreich notwendig wäre! Aber bitte kommen Sie nicht damit – Sie haben es nur bedingt versucht, das will ich Ihnen anrechnen, Frau Kollegin Steibl –, dass die bestehende Vorlage eine gute Reparatur dessen ist, was eigentlich von Ihnen wieder einmal schlecht geliefert worden war, nämlich eine Reform bei den Witwen- und Waisenpensionen. Der Verfassungsgerichtshof hat sie aufgehoben, und jetzt müssen Sie das reparieren.

Und Sie schleudern – so wie die Regierungskoalition beisammen ist, fast schon „natur­notwendig“, könnte man sagen – in die nächste Reparatursituation hinein, denn dass diese von Ihnen vorgeschlagene Reform bei den Witwenpensionen keine gute ist, das hat in der Begutachtung fast jeder beziehungsweise jede festgestellt. (Abg. Steibl: Nein, das stimmt nicht! Man kann es lesen, wie man will!) – Da müssen Sie schon weit oder ganz tief ins schwarze Kernland beziehungsweise in die schwarzen Kern-


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