Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 82

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Ich möchte bei diesem Punkt ankündigen, dass wir so wie im Finanzausschuss auch hier im Plenum diesem Teil, diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung erteilen werden; möchte aber die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, die Diskussion zur Finanzmarktaufsicht, die wir im Ausschuss begonnen haben, fortzusetzen, auch zur Klarstellung der Haltung meiner Fraktion und, wie ich glaube, auch der anderen Fraktionen.

Punkt eins: Die gemeinsame Vorstellung bei Schaffung der Finanzmarktaufsicht war hohe Effizienz, das heißt eine mit möglichst geringen Kosten, Personaleinsatz und Sacheinsatz verbundene effiziente Form der Kontrolle, die Vorfälle, wie – ich kann sie ja nennen – Rieger Bank, Trigon Bank und BHI in Zukunft im Vorfeld verhindern hilft. Zweitens sollte es eine moderne Form sein, die nicht so sehr nach den, wenn man so will, kanzleiorganisationsmäßigen Gegebenheiten des öffentlichen Dienstes operiert, also eher eine moderne Form eines Dienstleistungsbetriebes annimmt. Wir haben uns aber gleichzeitig auch erwartet, dass die Funktionen, die schon vorher gegeben waren, unverändert erhalten bleiben.

Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass wir dann über die Beantwortung von Anfragen seitens des Finanzministers nicht glücklich sind, wenn der Bun­desminister darauf hinweist, dass er nur eine Aufsichtsfunktion hat, und jenes Mindest­maß an Berichterstattung, das dem Parlament zusteht, bei seiner Verwaltung der FMA nicht lückenlos erfüllen kann. Wir sind in Diskussion – das brauchen wir nicht zu verschweigen –, um Lösungen dafür zu finden. Jede Verbesserung ist uns recht. Eine direkte Anfragemöglichkeit halte ich in einer Zeit, in der immer mehr ausgliedert wird, nicht für schlecht. Warum sollen die Verantwortlichen, die dort selbständig agieren, diesem Haus nicht auch persönlich Rede und Antwort stehen. Es könnte aber auch eine Verpflichtung geben, dass der Minister in höherem Ausmaß auch auf die Akten zugreift, wenn das Parlament etwas wissen will. Ich präferiere die erste Möglichkeit. Wenn man moderne Institutionen schafft, dann muss auch die Möglichkeit der Rechtfertigung und der Beantwortung von Fragen der gesetzgebenden Körperschaften gegeben sein.

Ich komme nun zum zweiten Punkt, der eine Reihe von Änderungen im Bereich des Gebührengesetzes 1957, des Bewertungsgesetzes 1955, des Bodenschätzungs­geset­zes 1970 und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes betrifft.

Meine Damen und Herren! Ich habe – der Herr Staatssekretär erinnert sich an unsere Diskussion – im Finanzausschuss die Frage gestellt und ich stelle sie hier noch einmal: Ich verstehe nicht, wenn man zum Beispiel den Bereich der Bodenschätzung heran­zieht, wieso man dort, wenn man wo lokale Kenntnis und eine lokale Verantwortung braucht, dem zuständigen Finanzamtsvorstand Kompetenz wegnimmt, diese auch nicht beim neuen Regionalmanagement ansiedelt – nein, man siedelt sie in der Himmelpfortgasse im Bundesministerium für Finanzen an. Eine Finanzamtsorgani­sation gehört zu jenen Dingen, die immer geändert werden müssen. Aber wir sehen eine strukturelle Straffung, die in immer stärkerem Ausmaß das Gegenteil von dem ist, was man als modernes Management sieht, nämlich kleine, schlagkräftige Einheiten mit hoher eigener Verantwortung, und das waren die Finanzämter mit ihren Vorständen. Jede einzelne Maßnahme, die hin zu einer Zentralbehörde führt, kann nicht der richtige Kurs sein.

Man kann über vieles, etwa über die Zwischenstufe der Finanzlandesdirektionen, positiv oder negativ denken, aber so ist der Aufbau unseres Staates, der eine Re­gionalzone, eine Bundesländerstruktur und eine Bundesstruktur hat. Das ist etwas, was man auch im Bereich der Finanzverwaltung nicht einfach vom Tisch wischen kann. Jede Schwächung auf regionaler Ebene und auf der Ebene des Landes bedeutet, dass letztlich Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, die im Fall der Finanz


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