Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 81

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6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (470 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz geändert werden (521 d.B.)

7. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird (522 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Ich eröffne damit die Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


19.11

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekre­tär! Hohes Haus! Zunächst möchte ich sagen, Frau Präsidentin, liebe Barbara, es ist angenehm, hier deinen Vorsitz zu erleben! Ich gratuliere auch noch einmal zur Wahl und freue mich auch auf deine Vorsitzführung!

Wenn wir schon bei den Nachträgen sind, dann möchte ich sagen, Kollege Donabauer hat mit einer gewissen Schönredung von Problemen geendet, die ernsthafte sind. Ich möchte mir als Nachtrag nur ganz kurz erlauben zu sagen: Ein Ausgleichsfonds als Lösung von Problemen der dauerhaften Finanzierung der Krankenversicherungsträger ist keine Lösung. In diesem Sinne brauchen wir ernsthafte Konzepte in diesem Bereich, und es ist keine Beschönigung der Probleme notwendig, die in diesem Bereich bestehen. Sie sollten mehr zur Lösung beitragen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Kennen Sie das Konzept?)

Aber wir sind jetzt bei den Tagesordnungspunkten 5 bis 7. Ich beginne gleich mit dem ersten Teil, nämlich der Regelung der Finanzmarktaufsicht für den Bereich der Finanz­konglomerate, das heißt, gerade für jenen Bereich, wo es zu einer Vermischung ver­schiedener Formen von Finanzinstitutionen kommt. Es ist ein Bereich, meine Damen und Herren, dessen Regelungsbedarf dringlich ist. In Kontinentaleuropa ist die Situation leider so, muss ich sagen, dass es keine sehr strengen und klaren Rege­lungen hinsichtlich Trennung gibt: Dies ist eine Investmentbank, dies ist ein Versiche­rer, dies ist eine finanzierende Bank und jenes ist eine Depotbank. Eine klare Trennung in diesem Bereich, wie sie teilweise in den USA vorherrscht, würde dem Konsumenten mehr Sicherheit bringen. Er könnte sich darauf verlassen, dass nicht das Eigen­interesse zum Beispiel seiner Bank und ihres eigenen Nostroportfolios eine Rolle bei der Beratung spielen kann, die er für seine eigene Veranlagung bekommt.

Insofern ist es aber auch zu begrüßen, wenn wir jetzt hier bei der näheren Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen auf europäischer Ebene die Finanzmarktaufsicht stärken, damit sie im Bereich der Finanzkonglomerate eine einheitliche Aufsicht führt, damit nicht Dinge passieren können, wie das in einem Bereich – der in die Ver­sicherungsaufsicht fallenden Tatbestände – der Fall ist. Diese sind dort vielleicht nicht im Prüfungsfeld und auch im Bereich der Bankenprüfung nicht enthalten, sodass es im Rahmen einer Gesamtprüfung unter Umständen zu der Situation kommt, dass Teile im Rahmen der bisherigen Aufsicht unbehandelt bleiben.

 


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