Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 80

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Aussagen wirklich zurücknehmen. Die bringen in Wahrheit überhaupt nichts. Der Bericht der Arbeitsinspektion ist so tadellos, ist so herzeigbar, dass man dem Minis­terium wirklich ein Kompliment machen kann und dass wir sagen können, dass die Sozialpolitik in Österreich in Ordnung ist. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

In der Vergangenheit war es so, dass Sie, wenn Sie Berichte vorgelegt haben, immer verlangt haben, dass sie gelobt werden. Wir dürfen sie auch loben, das ist unser gutes Recht.

Und ein Letztes: Wenn heute mehrmals der Abänderungsantrag eingefordert wurde, dann verstehe ich es. Ich verstehe zwar nicht, dass dazu schon eine Generaldebatte eröffnet worden ist. Sie werden aber die Möglichkeit haben, sich in der nächsten Zeit damit zu beschäftigen. Das können wir Ihnen versichern.

Wenn Frau Kollegin Silhavy meint, dass das ein singulärer Prozess einer Berufsgruppe ist, dann darf ich Ihnen schon auch sagen, das ist kein singulärer Prozess einer Berufs­gruppe, sondern das ist ein wohlüberdachtes Konzept für die gesamte Sozial­versicherung und deren Finanzierungssicherheit in Zukunft. Das alles ist nur deshalb notwendig geworden, weil Sie in der Vergangenheit das Problem nicht lösen konnten und weil der Verfassungsgerichtshof auf Grund von Beschwerden im Hinblick auf gewisse Mängel ein gutes Werk des Ausgleichsfonds aufgehoben hat, was wir zu respektieren haben. Wir haben auf Grund dieser Tatsache für eine Neuausrichtung zu sorgen. Wir werden in den nächsten Tagen einen Vorschlag vorlegen, und ich hoffe, dass wir dann Ihre Zustimmung finden werden. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

19.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 469 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit ange­nommen.

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (456 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanz­konglo­merats (Finanzkonglomerategesetz – FKG) erlassen wird sowie das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (520 d.B.)

 


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