Aussagen wirklich
zurücknehmen. Die bringen in Wahrheit überhaupt nichts. Der Bericht der
Arbeitsinspektion ist so tadellos, ist so herzeigbar, dass man dem Ministerium
wirklich ein Kompliment machen kann und dass wir sagen können, dass die
Sozialpolitik in Österreich in Ordnung ist. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
In der Vergangenheit war es so, dass Sie, wenn Sie Berichte vorgelegt haben, immer verlangt haben, dass sie gelobt werden. Wir dürfen sie auch loben, das ist unser gutes Recht.
Und ein Letztes: Wenn heute mehrmals der Abänderungsantrag eingefordert wurde, dann verstehe ich es. Ich verstehe zwar nicht, dass dazu schon eine Generaldebatte eröffnet worden ist. Sie werden aber die Möglichkeit haben, sich in der nächsten Zeit damit zu beschäftigen. Das können wir Ihnen versichern.
Wenn Frau Kollegin Silhavy meint, dass das ein singulärer Prozess einer Berufsgruppe ist, dann darf ich Ihnen schon auch sagen, das ist kein singulärer Prozess einer Berufsgruppe, sondern das ist ein wohlüberdachtes Konzept für die gesamte Sozialversicherung und deren Finanzierungssicherheit in Zukunft. Das alles ist nur deshalb notwendig geworden, weil Sie in der Vergangenheit das Problem nicht lösen konnten und weil der Verfassungsgerichtshof auf Grund von Beschwerden im Hinblick auf gewisse Mängel ein gutes Werk des Ausgleichsfonds aufgehoben hat, was wir zu respektieren haben. Wir haben auf Grund dieser Tatsache für eine Neuausrichtung zu sorgen. Wir werden in den nächsten Tagen einen Vorschlag vorlegen, und ich hoffe, dass wir dann Ihre Zustimmung finden werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 469 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit
angenommen.
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (456 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz –
FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das
Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz
geändert werden (520 d.B.)