Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 79

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Vorschläge zur Harmonisierung haben, und andererseits, dass wir auch mit den Sozial­partnern zu wenig reden. Jetzt verhandeln wir mit den Sozialpartnern, und es passt Ihnen auch nicht.

Einen Teil der auch von Ihnen für die Harmonisierung geforderten Teile für die Pension haben wir bereits berücksichtigt. Dies wurde bereits mehrfach gesagt. So wie diese Bun­desregierung nämlich die Leistungen von Frauen in der Familie für die Pension berücksichtigt hat, ist dies keiner Regierung vorher gelungen. Das war aber offen­sichtlich auch eine Frage der Prioritäten. Damit sind erste große, wichtige Schritte für die Frauen gesetzt. In diesem Sinn werden wir auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen für eine eigenständige Altersabsicherung für die Frauen setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.04

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Ich erteile es ihm.

 


19.04

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn die Sozialdemokratie auch 30 Jahre lang den Sozialminister gestellt und in vielen Be­reichen gut gearbeitet hat – keine Frage –, muss man doch sagen, dass noch eine Menge Arbeit übriggeblieben ist und dass sie uns einige heiße Kartoffeln übergeben hat, an denen wir hart zu arbeiten haben.

Manchmal frage ich mich schon, wie Ihr Zugang zur Sozialpolitik heute ist. Wenn ich mir die Diskussion hier anhöre und an die Debatte im Sozialausschuss denke, dann, muss ich sagen, habe ich doch leichte Sorgen.

Zum Ersten: Wer dieser Regierungsvorlage bezüglich der Regelung der Hinterblie­benenpensionen nicht zustimmen kann oder nicht zustimmen will, der verkennt in Wahrheit das Ziel dieses Gesetzeswerkes. Ich denke, dass es dadurch zu einer Verbesserung nicht nur für die Frauen, sondern grundsätzlich für die Hinterbliebenen kommt, also etwas Positives, dass wir den Berechnungszeitraum auf zwei Jahre ausdehnen und somit den Lebensstandard sichern. Was ist da bitte fraglich?

Wenn im Sozialausschuss eine Stunde lang über die administrativen Teile dieses Gesetzeswerkes diskutiert wurde, dann darf ich Ihnen sagen, es handelt sich um jene Einkommensbestandteile, die auch heute schon bei Inanspruchnahme der Hinter­bliebenenpension erhoben werden müssen und Teil des Bewilligungsverfahrens sind. Sie sagen somit: Auch eine gute Vorlage kann unsere Zustimmung nicht finden, weil wir einfach den Gesetzeswerken dieser Regierung nicht zustimmen wollen. – Das ist keine Sozialpolitik! Davor muss man wirklich warnen. Das muss man auch öffentlich sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben im Sozialausschuss den Bericht der Arbeitsinspektion diskutiert. Da ist unter anderem eine Ausweitung der Berufskrankheitenliste gefordert worden – etwas, was Abgeordneter Öllinger, seit ich ihn kenne, immer wieder mit entsprechender Beharr­lichkeit fordert. Jetzt hat es auch die Sozialdemokratie eingefordert. Sie hätten es schon machen können! Sie hätten ja 30 Jahre Zeit gehabt. Aber, bitte, es ist ja nicht gekommen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Was mich ärgert, ist, dass Herr Vizepräsident Driemer, der nicht bei der Sitzung war und somit auch nicht weiß, was Inhalt der Diskussion war, plötzlich in einer Aus­sendung feststellt, dass dieser Bundesregierung bestehend aus ÖVP und FPÖ die kranken Leute nichts wert sind und sie die Gesundheitspolitik nicht interessiert und vieles mehr. – Richten Sie dem Herrn Driemer liebe Grüße aus! Er soll sich bei solchen


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