Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 78

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Frau Bundesministerin, Sie haben mir dankenswerterweise ein Schreiben übermittelt, in dem Sie Stellung beziehen zu einer Neuregelung der Bewilligung und Kontrolle von chefärztlichen Arzneimittelspezialitäten. Auch da, Frau Bundesministerin, war am Montag beziehungsweise vergangene Woche noch Dringlichkeit gegeben. Sie, Frau Bundesministerin, haben ja selbst gesagt, dass man jetzt sehr rasch handeln müsse, um die Versicherten von dieser lästigen Chefarztpflicht zu befreien.

Ich kenne das ganze Procedere bereits aus dem Vorjahr, nämlich dem Dezem­ber 2003. Auch damals wurde von den Regierungsfraktionen genau dieser Punkt abgefeiert. Bis zum heutigen Tage, meine Damen und Herren, gibt es allerdings die Chefarztpflicht immer noch, die Versicherten müssen nach wie vor zum Chefarzt gehen.

Ich hätte schon gerne gewusst, wie es jetzt in Wirklichkeit weitergeht, denn ich glaube, es kann doch nicht im Interesse der Versicherten sein, dass wir diese ungute Situation prolongieren. Ich hoffe, dass wir demnächst einen Abänderungsantrag oder eine Regierungsvorlage zu Gesicht bekommen, die diesen Ansprüchen gerecht wird und wo wir endlich das leidige Thema Chefarztpflicht einer Erledigung zuführen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


19.01

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Von den Hinterbliebenen­pensionen sind in den allermeisten Fällen Frauen betroffen, deren Versorgungslage mit dem vorliegenden Gesetz gesichert wird. Ich bin der Überzeugung, dass die letzten beiden Jahre vor dem Tod des Partners als Beobachtungszeitraum für die Ermittlung des zu haltenden Lebensstandards durchaus ausreichend sind.

Zu dem Vorwurf der Opposition, dass es damit zu besonderen Härtefällen kommen könnte, wenn der Partner etwa längere Zeit vor dem Ableben langzeitarbeitslos oder Sozialhilfeempfänger war, möchte ich auf die untere Schutzgrenze von 1 503 € hinweisen. Damit werden nämlich genau diese Härtefälle verhindert.

Übrigens wird damit – meine Kollegin Ridi Steibl hat bereits darauf hingewiesen – einer der Vorschläge umgesetzt, der von einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, in der neben den Sozialpartnern auch Vertreter des Hauptverbandes sowie des betroffenen Minis­teriums und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes waren.

Auch wenn wir hier nur das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umsetzen, meine Damen und Herren, bekennen wir uns doch ganz klar zur Notwendigkeit der Verbesserung der Situation von Frauen insbesondere im Bereich der Alterssicherung. Im vorliegenden Gesetz findet sich daher auch in den Erläuterungen – Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat ja dankenswerterweise gerade darauf hingewiesen – das klare Ziel zur eigenständigen Alterssicherung für Frauen, welches im Zuge der Pensions­harmonisierung erreicht werden soll. Herr Kollege Öllinger, damit bekennen wir uns dazu, dass wir auch die Verhandlungen darüber führen werden, dass Frauen im Alter ein eigenständiges Auskommen haben und wie das funktionieren kann. Herr Kollege, Sie wissen allerdings auch ganz genau, dass die große offene Frage dabei die Frage der Finanzierung ist.

Sie, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wissen sehr wohl, dass die Verhandlungen über die Pensionsharmonisierung derzeit auf Sozialpartnerebene laufen. Und jetzt müssen Sie mir erklären, was Sie wollen. Sie kritisieren einerseits, dass wir angeblich keine


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