Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 90

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nicht so sehr für das, worüber wir einstimmig der Meinung sind, dass wir das dringend brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


19.44

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wird die Visagebühr neu geregelt. Der Herr Staatssekretär hat uns im Ausschuss erklärt, dass es eine EU-Vereinheitlichung ist. Gestatten Sie mir, Herr Staatssekretär, dass ich dazu insofern eine Anmerkung mache: Wenn wir jenen Ländern, die noch nicht bei der Europäischen Union sind, immer sagen: Europäische Standards sind Voraussetzung!, und: Ihr müsst europäisch wer­den!, dann wird das durch die Erhöhung der Visagebühren, wie sie jetzt vorliegt, für die Menschen wahrscheinlich mehr als erschwert werden.

Es kommt noch ein Aspekt dazu, und zwar gerade aus heutiger Sicht, da wir das Präsidium des bosnisch-herzegowinischen Völkerhauses im Haus zu Besuch hatten. Bei uns in Österreich leben jede Menge Bosnier, sie sind österreichische Staatsbürger, aber die Eltern sind in Bosnien-Herzegowina. Der Besuch dieser Bosnier bei uns in Österreich wird dadurch enorm verteuert. Auch diese Aspekte sollten Sie, bitte, in der Europäischen Union einbringen, wenn wir weiterhin verlangen, dass die Bürger von Nicht-EU-Staaten europäische Standards erfüllen sollen. Sie müssen sich auch in Europa orientieren können. – Das wollte ich sagen.

Was uns bei dieser Visagebühren-Regelung noch auffällt: Wenn schon die Gebühren verändert und neu geregelt werden, Herr Staatssekretär, verstehen wir nicht, dass – und das hat das Innenministerium in der Stellungnahme klar ausgeführt – offensichtlich nicht geregelt ist, dass die Erteilung von Aufenthaltstiteln durch eine Behörde mit Sitz im Inland und die Ausfolgung dieses Aufenthaltstitels durch eine Vertretungsbehörde im Ausland geschieht. Da kann zum einen das Gebührengesetz nicht zur Anwendung kommen und das Konsulargebührengesetz ebenfalls nicht. (Abg. Mag. Posch: Das ist wichtig!) Das heißt, dass dieser Aufenthaltstitel, der von einer Behörde im Inland erteilt und von der Vertretungsbehörde im Ausland ausgefolgt wird, demnach gebührenfrei ist. Herr Staatssekretär, wenn wir in Österreich etwas regeln, dann soll es bitte so geregelt sein, dass für alle dieselben Voraussetzungen bestehen.

Wir können aus diesem Grund nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. 4 Minuten Redezeit sind gewünscht. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


19.47

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Vorweg möchte ich die SPÖ fragen: Können Sie sich in Bezug auf Ihre Regierungszeit daran erinnern, ob es in dieser jemals irgendeine Gebührensenkung gegeben hat? (Abg. Dr. Jarolim: Wir werden Sie gerne an Ihre Regierungszeit erinnern!) – Wir können uns jedenfalls nicht daran erinnern. (Abg. Dr. Jarolim: ... anlässlich Ihres Chaos! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich erinnere Sie aber daran, dass es unter dieser Regierung sehr wohl eine Gebüh­rensenkung gegeben hat, nämlich in sehr großem Ausmaß. (Beifall bei den Frei­heitlichen.) Wissen Sie, wo es die gegeben hat? – Bei der Euro-Umstellung! Die Regierung hat den Mut gehabt, bei der Euro-Umstellung sämtliche Gebühren abzu­runden. Das war eine Gebührensenkung in Millionenhöhe!

 


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