Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 91

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Was wir jetzt hier vorliegen haben, ist einmal mehr eine EU-Anpassung. Da bin ich ausnahmsweise einmal mit dem Kollegen Matznetter einer Meinung, dass man durchaus überlegen muss, wie tourismusfreundlich Visagebühren-Erhöhungen sind. Ich sage aber auch – wir wissen das aus Fernmärkten, und da nehme ich das Beispiel China her –, dass es jetzt mehr Visaanträge gibt und dass das Konsulat und die Botschaft mehr als je zuvor zu tun haben. Das ist einfach ein Verwaltungsaufwand, der nicht mehr zu bewältigen ist, und dadurch ist diese Gebührenerhöhung durchaus auch gerechtfertigt.

Ein weiterer Punkt ist die Gebührenerhöhung bei den Personalausweisen. Auch da hat, glaube ich, die Bevölkerung durchaus Verständnis für diese geringe Erhöhung, weil damit nämlich im Gegenzug eine rasche, eine bürokratielose Abwicklung gegeben ist und ein Personalausweis im Scheckkartenformat ausgehändigt wird. Ich glaube, wenn die Leistung stimmt, ist die Bevölkerung auch bereit, mehr dafür zu bezahlen. Das ist in diesem Sinn gerechtfertigt.

Abschließend freue ich mich ganz besonders darüber, dass es auch gelungen ist, die Gebührenbefreiung bei der Strafregisterbescheinigung dort zu ermöglichen, wo es um die ehrenamtlichen Sanitäter geht. Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt: Wenn sich jemand bereit erklärt, dieses schwierige Ehrenamt zu übernehmen, und eine Straf­registerbescheinigung vorlegen muss, um das Ehrenamt antreten zu können, dann soll das gebührenfrei sein. Auch das haben wir zustande gebracht und nicht die SPÖ, die sich immer wieder überall dort feiern lässt, wo es um ein neues Sanitätsauto oder um die Eröffnung eines neuen Sanitätsstützpunktes geht, die das vielleicht in Sonntags­reden irgendwo kundtut, aber nie gehandelt hat.

Wir haben jetzt gehandelt, und es ist ein sehr, sehr schöner Zug, dass diese Gebüh­renbefreiung für die Strafregisterbescheinigung von Sanitätern möglich ist. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.50

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz zu Wort gemeldet. – Herr Staatssekretär, Sie sind am Wort.

 


19.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Abgeordneter Matznetter hat Änderungen im Bewer­tungs­gesetz und Bodenschätzungsgesetz angesprochen. Die Änderung des Boden­schätzungsgesetzes und des Bewertungsgesetzes ist eine normale Reaktion auf die Neustrukturierung der Finanzverwaltung. Bei der Bodenschätzung hat es auf FLD-Ebene bisher Beiräte gegeben. Formal war der Vorsitzende dieser Beiräte der jeweilige Präsident der Finanzlandesdirektion. Dadurch, dass die Finanzlandesdirektionen auf­gelöst wurden, war eine Neuzuordnung dieser Beamten notwendig. Sie sind dem so genannten Fachbereich zugeordnet worden. Fachbereich bedeutet: Früher hat es in jeder FLD für jeden spezifischen Rechtsbereich einen Experten gegeben. Diese Experten sind jetzt formal einer zentralen Abteilung im Finanzministerium zugeordnet, sitzen aber regional in den früheren Dienststellen der FLD, gehören also zum Regionalmanagement. Formal ist also die Kritik an der Zentralisierung richtig, praktisch aber überhaupt nicht, weil die Beamten weiterhin in den Regionen zur Verfügung stehen.

Zum Zweiten, zu den Visagebühren: Hier war eine Anpassung an das EU-Recht erfor­derlich. Es hat bisher unterschiedlichste Visagebühren gegeben, die entweder niedri­ger als 35 € waren oder auch höher. Beim Durchreisevisum zum Beispiel war bisher eine Gebühr von 10 €, beim Reisevisum bisher je nach Dauer des Aufenthalts eine Gebühr zwischen 25 € und 50 € zu entrichten. Jetzt gibt es einen einheitlichen Betrag


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