Weil das ein Problem ist und damit Sie sehen, wie sehr sich Menschen beschwert fühlen, möchte ich Ihnen ganz kurz noch aus einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zitieren.
Da hat ein Beschwerdeführer in
Oberösterreich – und es ist nicht zufällig Oberösterreich; es gibt sehr
viele Beschwerden gegenüber dem AMS in Oberösterreich – die Zuerkennung
von Arbeitslosengeld beantragt. – Und das hat nichts mit Schwarz-Grün zu
tun, Herr Kollege Scheibner. (Abg. Scheibner: Dass Sie sagen, in
Oberösterreich gibt es viele Beschwerden, verstehe ich!)
Die Beschwerde ist übrigens aus dem Jahr 1995. Aber sei’s drum, Herr Kollege Scheibner, wir diskutieren das noch aus.
Der Beschwerdeführer hat Arbeitslosengeld erhalten, mit der Auflage, sich jeden Tag nicht beim AMS, sondern bei der Gemeinde zu melden. Der Beschwerdeführer hat dagegen Einspruch erhoben und hat letztendlich nach Jahren und nachdem er natürlich, weil er diese Kontrolltermine nicht jedes Mal eingehalten hat, auch Arbeitslosengeld verloren hat für einen Zeitraum von zwei Monaten, Recht erhalten, weil es völlig unbillig ist, jemandem aufzutragen, sich einmal pro Tag nicht beim AMS, sondern beim Gemeindeamt zu melden.
Das Gemeindeamt ist für Arbeitsvermittlung nicht zuständig. Klare Sache! Es hätte auch das AMS erkennen müssen, dass hier keine Kompetenz vorhanden ist. Es war ganz offensichtlich nur Schikane. Man sagt: Dem trauen wir nicht über den Weg, der soll jeden Tag zum Gemeindeamt hingehen!
Der Beschwerdeführer machte geltend, dass der Weg zum Gemeindeamt fünf Kilometer hin und fünf Kilometer zurück ist. Und wie es in Landgemeinden üblich ist – Kopfing im Sauwald, das kenne ich –, muss man da zu Fuß gehen. Das heißt, man ist eine Stunde bis eineinhalb Stunden mit dem Hinweg und eine bis eineinhalb Stunden mit dem Retourweg beschäftigt, nur damit das Gemeindeamt feststellt, er hat sich gemeldet. Es passiert sonst nichts mit der Person.
Und das soll diese Person jeden Tag machen! Dieses Verfahren, Herr Kollege Scheibner – die Beschwerde stammt aus einem vergangenen, zurückliegenden Jahr –, dauert natürlich im Beschwerdeweg – Verfassungsgerichtshof, zunächst Verwaltungsgerichtshof – Jahre. Nach Jahren erhält der Beschwerdeführer Recht, und der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt worden ist.
Es müsste in einem Land wie Österreich doch möglich sein, dass wir derartige Probleme nicht bis zum Verfassungsgerichtshof, nicht bis zum Verwaltungsgerichtshof durchprozessieren müssen, wo schon jedem Betroffenen lange vorher klar ist, dass das einfach mit der Sache, nämlich mit Arbeitsvermittlung, nichts zu tun hat.
Es gibt manchmal schwierigere Problemlagen, aber sehr oft lässt sich, wie auch in diesem Haus hier, manches durch Gespräch, durch Information, durch Vermittlung, durch Kontaktnahme erledigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben den Entwurf vor sich. Intendiert ist die Errichtung einer bundesweiten Arbeitslosenanwaltschaft, die auch eingesetzt werden soll durch eine politische Behörde, in diesem Fall durch das Parlament. Wir schlagen vor, eine Arbeitslosenanwaltschaft ernsthaft zu diskutieren. Gerade auf europäischer Ebene wird derzeit über Maßnahmen von Seiten der EU-Kommission diskutiert, in Zusammenarbeit mit Arbeitsloseninitiativen, Arbeitslosenberatungsstellen, wie Arbeitslose wieder hereingeholt werden können und wie die Kommunikation, die Information, die Zusammenarbeit mit Arbeitslosen, Arbeitsloseninitiativen und ihre politische Mitwirkung verbessert werden soll.