es immer wieder. Wenn man dann arbeitslos
ist, hat man vor allem ein Problem: Im Unterschied zu fast allen Gruppen der
Gesellschaft hat man keine Interessenvertretung. (Abgeordnete der
Freiheitlichen und der SPÖ stehen verkehrt zum Rednerpult vor ihren Sitzreihen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, dem Redner nicht konstant den Rücken zuzuwenden!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Im Unterschied zu allen anderen Gruppen in der Gesellschaft hat man niemanden, keine Interessenvertretung hinter sich. Jetzt können Sie natürlich fragen: Brauchen die Arbeitslosen das? Das können doch auch die Interessenvertretungen der Arbeitenden machen, die freiwilligen oder die gesetzlichen, die Gewerkschaften oder die Arbeiterkammern.
Da gibt es aber ein Problem. Es gibt einen ganzen Packen an wissenschaftlicher Literatur, der sehr klar belegt, dass es zwischen arbeitslosen und arbeitenden Menschen naturgemäß auch Interessengegensätze gibt, dass arbeitende Menschen in erster Linie – und das ist nichts Verwerfliches, sondern etwas ganz Natürliches – ihre Interessen pflegen und vertreten wollen und dabei die Interessen von arbeitslosen Menschen hintangestellt werden. Da kann noch so viel guter Wille vorhanden sein, das ist einfach so.
Wir haben Interessenvertretungen für Schüler, für Studierende, wir haben eine Anwaltschaft für Kinder und für Jugendliche, es gibt Seniorenanwaltschaften, ja, es wird auch über Tieranwaltschaften diskutiert beziehungsweise beraten, aber Arbeitslosenanwaltschaften oder -vertretungen gibt es in dieser Republik nicht. – Auch in anderen Republiken nicht; das muss man der Ehrlichkeit halber dazu sagen.
Gleichzeitig ist es ein Riesenproblem, denn was ihre Stellung angeht, sind Arbeitslose gegenüber der Behörde, mit der sie am häufigsten zu tun haben, dem AMS, weitgehend rechtlos. Wenn das AMS Sanktionen gegen Arbeitslose erlässt, dann werden sie vollstreckt, und erst wenn diese Sanktion vollstreckt ist, kann man dagegen berufen. Man kann nicht im vorhinein die Behörde dazu veranlassen, dass sie einen Bescheid erlässt, den beeinsprucht man, und nach Abschluss des Verfahrens kommt es dann zu der Sanktion. Das ist im zivilrechtlichen Bereich üblich, aber bei den Arbeitslosen ist es nicht so.
Ich kann Ihnen aus der Praxis auch der Gerichte beziehungsweise einer Behörde, die in den vergangenen Jahren immer wieder damit befasst wurde, der Volksanwaltschaft, sagen, dass sich die Anzahl der Beschwerden von Arbeitslosen wegen Arbeitslosigkeit gegenüber dem AMS gehäuft hat. Das AMS tritt eigentlich nur als Mittler für uns, für den Gesetzgeber, auf, weil wir ja schließlich für die Gesetze verantwortlich sind, deretwegen sich Arbeitslose beschwert fühlen und die eben vom AMS vollzogen werden.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht nur, weil die Volksanwaltschaft diese Beschwerden häufig behandelt hat, auch die Gerichte diese Beschwerden häufig behandeln, zum Beispiel der Verwaltungsgerichtshof sehr viele Beschwerden im Bezug auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu behandeln hat, eine Überzahl, sehr häufig letztendlich auch der Verfassungsgerichtshof noch damit befasst wird, wäre es zu überlegen – aber nicht nur deshalb – in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Behörde, ob man hier nicht eine eher niederschwellig organisierte Einrichtung installiert, die mit Rat und Tat, aber auch im Gesetzgebungsprozess als begutachtende Einrichtung tätig wird, die Informationen an die Betroffenen weitergibt, die Arbeitslose berät und natürlich auch Öffentlichkeit herstellt, eben eine Arbeitslosenanwaltschaft.