Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 49

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Nächster Punkt: Mit dem Saatgutgesetz werden die Bestimmungen über die Verkehrsbeschränkungen von Saatgutmischungen an das Auslaufen der vierjährigen Übergangsfrist für die Einschränkung des Inverkehrbringens von Saatgutmischungen für Futterpflanzen im Binnenmarkt angepasst.

Und – ich brauche mich diesbezüglich nicht noch einmal nach der Fragestunde zu verbreitern – wir haben hier eine Ermächtigung vorgesehen, um auch ganz schnell und ganz klar auf die Frage gentechnisch verändertes Saatgut reagieren zu können und auf jene Herausforderungen, die möglicherweise – das ist noch nicht fix, aber möglicherweise – auf europäischer Ebene auf uns zukommen.

Was die Frage des Weingesetzes und dessen Novelle betrifft, wird die Rechtsfolge bei der Unterlassung der Abgabe einer Erntemeldung festgeschrieben. Wir machen auch etwas in der Frage DAC-Umsetzung; das ist ein Zukunftskonzept in der öster­reichischen Weinwirtschaft. DAC als Markenproduktion betrifft neue konkrete Vor­schläge, um dieses Konzept auch dort hinzuführen, wo zum Beispiel mein Heimat­viertel, das Weinviertel, mit dem Grünen Veltliner DAC bereits ist.

Was die Frage der Ausgliederung des Bundesamtes für Land- und Forstwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten betrifft, so wird das Bundesamt und Bundesforschungszentrum für Wald aus einer nachgeordneten Dienststelle in eine vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ausgegliedert.

Keine Leistung, die diese hochwertige Anstalt für uns gebracht hat, wird damit unter den Tisch fallen – im Gegenteil! Diese Leistungen werden weiter für die österreichische Forstwirtschaft erbracht werden. Diese Anstalt kann sich jetzt auch für Dienstleistungen außerhalb der öffentlichen Hand öffnen. Ich halte das für eine extrem wichtige Weichenstellung. Diese Ausgliederung wurde – das haben die wenigsten dazugesagt – von den Angestellten dieser Anstalt explizit betrieben und gewünscht, und wird auch jetzt mit diesem Gesetz umgesetzt.

In der Novelle zum Forstgesetz haben wir bei der Begriffsbestimmung eine kleine Systemwidrigkeit einer Lösung zugeführt.

In diesem Sinne liegt mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz ein Gesetzentwurf vor, der jene Antworten, die ich eingangs aufgezählt habe, gibt: nämlich Verlässlichkeit, klare Rahmenbedingungen und Zukunftsperspektiven für die bäuerlichen Betriebe und Sicherheit auch und vor allem für die österreichischen Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP.)

10.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Faul. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.45

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, wenn man Ihnen heute so zuhört, dann wäre man ja versucht, Ihnen manchmal zu glauben. Man muss Ihnen bestätigen, dass Sie die Landwirtschaftspolitik in Österreich sehr ausstrahlend und sehr positiv bewertend führen, aber in der politischen Arbeit, Herr Bundesminister, sind Sie Ihrem Vorgänger Molterer leider sehr ähnlich und haben vieles übernommen. Ich muss das wirklich kritisieren. Das haben auch schon meine Vorredner – Kollege Pirklhuber, Kollege Gradwohl – gesagt: Diese Gesetzesvorlagen einfach in einem Paket zusammenzufassen, überhaupt keine Zeit für Diskussionen aufzuwenden und sich diese Verordnungsermächtigungen selbst zu geben, damit das Parlament auch künftighin von den Diskussionen ausgeschlossen ist, das müssen wir kritisieren. Das finden wir nicht in Ordnung!

 


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